NS-Bilder auf Handys
BVT. Ob zwei Beamte gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben, ist nun Gegenstand von Ermittlungen. Entsprechende Bilder waren auf ihren Handys gespeichert. Warum, ist unklar.
Ob zwei Beamte gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben, ist nun Gegenstand von Ermittlungen. Entsprechende Bilder waren auf ihren Handys gespeichert.
Staatsschützer, die dem Nationalsozialismus zugetan sein sollen? Was paradox klingt, ist Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, wie der „Kurier“am Wochenende berichtete. Grund dafür sind Fotos, die auf Handys von zwei Beamten gefunden wurden. Sie sind Beschuldigte in der BVT-Causa. Die Bilder liegen der „Presse“vor.
In einer privaten WhatsAppGruppe tauschten mehrere BVTBeamte ab etwa 2010 immer wieder Bilder aus. Unter den rund 1800 Fotos sind Bilder von ihren Familien, von Speisen, von Fußballstars. Aber eine Person verschickte auch Bilder von Hitler, Nazis und Hakenkreuzen. Da sieht man etwa einen Afrikaner mit einem Hakenkreuz-T-Shirt. Oder einen Nazi im Design der ArielWerbung mit der Unterschrift „Arier“. Und dann gibt es auch Witze über Anne Frank, das jüdische Mädchen, das von den Nationalsozialisten ermordet wurde. Bei den Bildern handelt es sich um Zufallsfunde, die bei der umstrittenen und mittlerweile großteils als unzulässig eingestuften Hausdurchsuchung gemacht wurden.
Beschuldigte wehren sich
„Die übermittelten Bilder legen zumindest einen Anfangsverdacht nahe. Wir prüfen, ob die Tatbestände der Wiederbetätigung und Verhetzung erfüllt werden“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. „Der Besitz von derartigen Bildern ist noch nicht verboten. Entscheidend ist, ob diese Bilder zu Propagandazwecken benutzt wurden. Ob damit das Gedankengut der Nazis hätte verbreitet werden sollen“, erläutert die Staatsanwaltschaft.
Das bestreitet Johannes Neumayer, Anwalt jenes Beschuldigten, der die Bilder versendet hat: „Damals kursierten diese Bilder zuhauf im Netz. Mein Mandant hat einige von ihnen gesammelt und verschickt, um sie seinem Vorgesetzten zu zeigen. Er wollte wissen, ob man dagegen etwas tun könnte.“Weiters kritisiert er: „Es handelt sich hier um Zufallsfunde von Daten, die laut Oberstaatsanwaltschaft zu Unrecht beschlagnahmt wurden. Dass diese weiter verwendet werden, halte ich für juristisch höchst bedenklich.“
Ebenso bedenklich findet er, dass derartige Tatbestände ohne jeglichen Kontext unterstellt werden. Denn tatsächlich liegen der Staatsanwaltschaft nur die Bilder vor – die dazugehörigen Gesprächsverläufe fehlen. Es ist darum bisher unbekannt, warum die Bilder versendet wurden. Wie diese Bilder kommentiert wurden, wie sie von den anderen aufgenommen wurden. Ob man sich darüber lustig gemacht hat oder ob man sich wie angegeben darüber unterhielt, wie gegen derartige Propaganda vorzugehen sei.
Der Vorgesetzte des Versenders, der ehemalige Spionage-Abwehrchef, ist der zweite Beschuldigte. Sein Anwalt Otto Dietrich sagt: „Es ist absurd. Mehrere seiner Familienmitglieder kamen durch die Gräuel des Nationalsozialismus um. Es ist vielfach nachweisbar, dass mein Mandant sein ganzes Leben der Demokratie und dem Antifaschismus verschrieben hat. Er weist diese unhaltbaren Vorwürfe darum auf das Schärfste von sich.“Dass sich diese Bilder überhaupt noch auf seinem Handy befinden, hätte sein Mandant nicht einmal gewusst. WhatsApp lade diese automatisch in einen Ordner herunter.
Im Innenministerium will man sich zu den Ermittlungen übrigens nicht ausführlich äußern. Man müsse sich nun einmal den Akt genau ansehen. Disziplinäre Schritte werden geprüft, heißt es.
Höhepunkt im U-Ausschuss
Im Innenministerium hat man momentan wohl auch anderes zu tun. Morgen, Dienstag, erreicht der BVT-U-Ausschuss einen vorläufigen Höhepunkt. Generalsekretär Peter Goldgruber und Kabinettsmitarbeiter Udo Lett werden einvernommen. Die Opposition wirft ihnen vor, Zeugen aktiv an die Staatsanwaltschaft vermittelt und mit diesen Vorgespräche geführt zu haben. Ebenso soll Gegenstand der Befragung sein, inwiefern das Innenministerium Druck auf die Justiz ausgeübt haben könnte.