Kickls widersprüchliche
Verfassungsschutz. Mit Generalsekretär Peter Goldgruber und Kabinettsmitarbeiter Udo Lett sagten im U-Ausschuss zwei Schlüsselfiguren aus. Ihre Aussagen unterschieden sich von Zeugenangaben und Dokumenten.
„Es wird sicher nicht das letzte Mal sein, dass wir diese Personen vor dem U-Ausschuss hören“, sagte FPÖ-Fraktionsführer Hans-Jörg Jenewein vor Beginn des U-Ausschuss am Dienstag. Damit dürfte er recht behalten. Geladen waren gestern der Generalsekretär des Innenministeriums, Peter Goldgruber, und Udo Lett, ein Kabinettsmitarbeiter von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Ihre Wahrnehmungen unterschieden sich oftmals von jenen anderer Zeugen.
Die zu klärenden Sachverhalte
Die Opposition und die ÖVP vermuten Goldgruber und Lett als Strippenzieher hinter der großteils unrechtmäßigen Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Diese wurde zwar von der Staatsanwältin angeordnet – aber die beiden spielten in den bisherigen Abläufen eine aktive Rolle.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte gegen Beamte des BVT und des Innenministeriums bereits aufgrund einer anonymen Anzeige seit dem Sommer 2017. Grund zur Hausdurchsuchung sah die Staatsanwältin aber erst nach vier Zeugenaussagen. Alle vier Zeugen führten Vorgespräche mit Goldgruber und Lett, wurden von ihnen an die WKStA vermittelt. Lett begleitete Zeugen zu ihren Aussagen. Dazu gab es mehrfach fragliche Kontakte zwischen WKStA, Goldgruber und Lett – Goldgruber brachte persönlich Informationen. Die Opposition sieht die Gewaltentrennung nicht mehr gegeben.
Extremismusleiterin G. sollte auf Anfrage von Goldgruber Auskunft zu verdeckten Ermittlern in Burschenschaften erteilen. Diese sollte laut Goldgruber der Vorbereitung für den Nationalen Sicherheitsrat dienen. Die Opposition stellt das in Abrede.
Die Gegenmeinung des Peter Goldgruber
Goldgrubers Aussagen standen oft in Widerspruch zu Zeugenangaben und Akten. So gibt es unterschiedliche Darstellungen von WKStA und Goldgruber, was die Kommunikation betrifft. Auch wie der Einsatz für die Hausdurchsuchung geplant wurde, mit wem was besprochen wurde, war nach der Befragung unklarer als vorher. Oftmals war Goldgruber etwas „nicht erinnerlich“: Etwa, ob er angeordnet hatte, Protokolle zur Haus-