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Diensten verscherzt. Ein Spionagefall der wichtigsten Gremien zurück.
durchsuchung zu vernichten, wie ein anderer Zeuge angab. Oder ob er mit einem Einsatzleiter im Auto gefahren ist.
Auch wann und wie er die Zeugen von der Amtsverschwiegenheit entbunden hatte, wusste er nicht mehr. Dieser Punkt schien den Abgeordneten wichtig zu sein: Wenn ein (ehemaliger) Beamter eine Aussage bei der Justiz machen will, muss diese Entbindung seitens des Arbeitgebers erfolgen. Passiert das nicht, machen sie sich strafbar. Ob die Aussagen dann überhaupt verwendet werden dürfen, ist fraglich – sie waren aber ausschlaggebend für die Hausdurchsuchung. Die Opposition war mit Goldgrubers Auftritt nicht zufrieden, sie bezichtigte ihn, die Unwahrheit gesagt zu haben. Peter Pilz kündigte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft an. ihn Intrigen laufen würden, die er Direktor Peter Gridling anlaste; dass er selbst von Spionage betroffen gewesen sei und Gridling nichts unternommen hätte. Und er gab gleichzeitig auch an, dass er keinen seiner Vorwürfe beweisen könne.
O. wird neben dem ehemaligen BVT-Abteilungsleiter W. als Autor jenes Konvoluts vermutet, das die BVT-Causa erst ins Rollen brachte. Es enthält etliche Vorwürfe gegen Beamte des Innenministeriums und des BVT und liegt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits seit Sommer 2017 vor. Auch etliche Medien recherchierten zu dem Konvolut – fast alle der dort verbreiteten Geschichten erwiesen sich als großteils falsch. Beide bestreiten, mit dem Pamphlet etwas zu tun zu haben.
Österreich zog sich jedenfalls nach der Causa O. und der Hausdurchsuchung eine Zeit lang aus dem Berner Club zurück. Laut „Falter“wurde Österreich nahegelegt, das Gremium freiwillig zu verlassen, solange die BVT-Affäre nicht geklärt ist. Die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, bestätigte das. Sie erklärte, dass der Rückzug aus dem Berner Club freiwillig geschehen sei, eine Zusammenarbeit aber weiter bestehe. Und dass das Vertrauen eben nicht nur wegen der Hausdurchsuchung zerrüttet sei. Gemeint sind damit wohl die Ermittlungen gegen O. Zu Beginn der Befragung wurde geklärt, welche Position Udo Lett eigentlich innehat. Er sagte, er sei Referent des Generalsekretärs und darum seiner Meinung nach Teil des Ministeriums und nicht Teil des Kabinetts. Auf der Homepage des Ministeriums ist er als Kabinettsmitarbeiter angeführt. Lett führte mit allen Zeugen Vorgespräche – eines fand mit Innenminister Herbert Kickl und Goldgruber statt. Allerdings nicht im Innenministerium, sondern in den Klubräumlichkeiten der FPÖ, was die Opposition kritisierte.
Klar wurde auch, dass der stellvertretende BVT-Chef, Dominik Fasching, sehr intensive Kontakte zu Kickls Kabinett pflegt. So schickte er ein E-Mail, in dem er mitteilte, dass eine Hausdurchsuchung bei einem FPÖ-Funktionär geplant sei. Er soll es laut Letts Aussagen auch gewesen sein, der eine Pensionierung oder Versetzung der Extremismusleiterin G. ins Spiel gebracht hat. G. hatte sich bitter über diesen Umgang beklagt. Lett gab an, dass man Fasching mitgeteilt habe, dass man derartige E-Mails zu Ermittlungen nicht mehr erhalten möchte. Beide Befragte schützten Kickl, sagten, dass sie alleinverantwortlich gehandelt und ihn im Nachhinein informiert hätten. Dass sie Druck auf die Justiz ausgeübt hätten, stritten sie ab – die Staatsanwältin hatte diesen Vorwurf in ihrem Tagebuch festgehalten.
Basis der Ermittlungen ist ein anonymes Pamphlet, das der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seit dem Frühsommer 2017 vorliegt. Es enthält etliche Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Innenministeriums und des BVT – die meisten davon haben wenig Substrat, einige nahm die WKStA aber genauer unter die Lupe. Es geht um die Weitergabe von nordkoreanischen Pässen an Südkorea und die Nichtlöschung von Daten. Erst die Aussagen von vier Zeugen Anfang Jänner 2018 führten laut der führenden Staatsanwältin dann zu der Hausdurchsuchung am 28. Februar 2018. Alle Zeugen führten Vorgespräche mit dem Innenministeriumsgeneralsekretär Peter Goldgruber und dem Kabinettsmitarbeiter Udo Lett. Die Hausdurchsuchung wurde mittlerweile von der Oberstaatsanwaltschaft Wien weitgehend für unzulässig erklärt, die Ermittlungen gegen BVT-Direktor Peter Gridling eingestellt.