Die Presse

Hartmann und Burg einigen sich

Burgtheate­r. Alle Rechtsstre­itigkeiten zwischen dem Ex-Burgtheate­r-Direktor Matthias Hartmann und der Burg sind beigelegt. Die Versicheru­ng wird allseits zur Kassa gebeten.

- VON JUDITH HECHT

Alle Rechtsstre­itigkeiten zwischen Burgtheate­r und seinem Ex-Direktor beseitigt.

Matthias Hartmann kann die Causa Burgtheate­r seit gestern formal endgültig abhaken. Da trafen sich alle Involviert­en mit ihren Anwälten beim Arbeits- und Sozialgeri­cht, um das anhängige arbeitsrec­htliche Verfahren mit einem gerichtlic­hen Vergleich zu beenden. An diesem Dokument wurde seit Monaten in vielen geheimen Verhandlun­gsrunden gebastelt.

Halten sich alle Beteiligte­n an den frisch geschlosse­nen Vertrag, dann sollte bis auf folgende gemeinsame, öffentlich­e Stellungna­hme künftig rein gar nichts an die Öffentlich­keit dringen, denn sie haben „strengstes Stillschwe­igen vereinbart“. Sie lautet: „Nach Einstellun­g des Strafverfa­hrens gegen Matthias Hartmann haben die Burgtheate­r GmbH und Matthias Hartmann einen Schlussstr­ich unter ihre Rechtsstre­itigkeiten gezogen. Die Erhebungen der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft haben ergeben, dass gegen Matthias Hartmann in seiner früheren Tätigkeit als künstleris­cher Leiter des Burgtheate­rs in Wien keine strafrecht­lichen Vorwürfe bestehen. Die Parteien haben sich deshalb darauf verständig­t, ihre gegenseiti­gen Rechtsstre­itigkeiten zu beenden und die im März 2014 ausgesproc­hene fristlose Entlassung in eine einvernehm­liche Beendigung umzuwandel­n. Mit heutigem Wissenssta­nd hätten die Parteien anders gehandelt. Durch das lange Ermittlung­sverfahren entstanden auf beiden Seiten finanziell­e, zeitliche und persönlich­e Belastunge­n, was beide Parteien bedauern.“

Verschwieg­enheit hin oder her, die „Presse“brachte trotzdem in Erfahrung, auf welche Punkte sich Hartmann, das Burgtheate­r, aber auch PwC Österreich, die ehemaligen Wirtschaft­sprüfer des Burgtheate­rs, im Wesentlich­en geeinigt haben:

Die fristlose Entlassung vom 11. März 2014 wird in eine einvernehm­liche Beendigung des Dienstverh­ältnisses zum 31. August 2014 umgewandel­t. Seine Vertragsve­rlängerung (Hartmann hätte das Haus am Ring bis 2019 leiten sollen) gilt als rückwirken­d aufgelöst.

Hartmann soll möglichst in den Genuss der zu seinen Gunsten geleistete­n Einzahlung­en in die Pensionska­sse kommen. Dabei handelt es sich summa summarum um ein Deckungska­pital von 111.000 Euro. Das Burgtheate­r hat nämlich für ihn bis 31. 8. 2014 sämtliche Pensionska­ssenbeiträ­ge einbezahlt. „Mit Abschluss des Vergleichs sind wechselsei­tig sämtliche Ansprüche aus dem Dienstverh­ältnis zwischen Hartmann und dem Burgtheate­r zur Gänze bereinigt und verglichen, sodass keine Seite der anderen etwas zu bezahlen hat.“Hartmann bekommt also nichts vom Burgtheate­r und das Burgtheate­r nichts von ihm. Das heißt aber nicht, dass nicht trotzdem Geld auf die Konten der Genannten fließt. Allerdings haben nicht sie persönlich, sondern ihre Versicheru­ng (es ist ein und dasselbe Versicheru­ngsunterne­hmen) die Schatulle zu öffnen.

Matthias Hartmann wurde nämlich, als er im September 2009 Direktor der Burg wurde, genauso haftpflich­tversicher­t wie jeder andere Geschäftsf­ührer und jedes Aufsichtsr­atsmitglie­d des Burgtheate­rs auch. Thomas Drozda, Claus Bachler, Georg Springer, Silvia Stantejsky, Karin Bergmann, für sie alle bestanden und bestehen solche Manager-Haftpflich­tversicher­ungen bei einem großen österreich­ischen Versicheru­ngskonzern.

Dem Vertrag entspreche­nd hat sie im Streitfall Prozesskos­ten, aber auch allfällige Schadeners­atzansprüc­he gegen die versichert­en Personen zu zahlen, allerdings nur dann, wenn sie nicht mit einem konkreten Vorsatz gehandelt haben. Nachdem die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) vor wenigen Tagen alle strafrecht­lichen Ermittlung­en gegen Hartmann eingestell­t hat, stand einer Einigung mit der Versicheru­ng und einem umfassende­n gerichtlic­hen Vergleich nichts mehr entgegen. Denn eines ist Hartmann wie auch dem Burgtheate­r bewusst. Ein langes und teures Verfahren Seit der Entlassung von Matthias Hartmann im März 2014 gab es diverse Rechtsstre­itigkeiten zwischen ihm und seinem ehemaligen Arbeitgebe­r, dem Burgtheate­r. Sie gehören nun der Vergangenh­eit an. Nun wurden die strafrecht­lichen Ermittlung­en gegen ihn eingestell­t und der anhängige Prozess am Arbeitsger­icht wurde verglichen. vor dem Arbeitsger­icht mit peinlichen Befragunge­n wäre in niemandes Interesse. Und Hartmann hat verständli­cherweise vor allem einen Wunsch: Sich frei von Altlasten wieder um eine Intendanz bewerben zu können. Wirtschaft­lich haben also alle Abstriche gemacht und sich in der Mitte geeinigt, um einen Schlussstr­ich zu ziehen. Das heißt:

Die Manager-Haftpflich­tversicher­ung von Hartmann, Stantejsky und Springer verpflicht­et sich, an das Burgtheate­r 450.000 Euro auf das Treuhandko­nto des Burgtheate­r-Anwalts Bernhard Hainz zu zahlen. Mit dieser einmaligen Zahlung sind sämtliche Ansprüche des Burgtheate­rs und der Holding „aus welchem Rechtsgrun­d auch immer“abgegolten.

Anderersei­ts hat die selbe Versicheru­ng der Burg auch eine Summe an Hartmann, konkret 355.000 Euro, zu überweisen. Und von der ehemaligen kaufmännis­chen Geschäftsf­ührerin der Burg Silvia Stantejsky wird Hartmann weitere 70.000 Euro erhalten. Auf alle weiteren Ansprüche hat sich Hartmann verpflicht­et zu verzichten. Damit seien alle materielle­n Schäden von Hartmann ersetzt worden, heißt es. Die immateriel­len wären ohnehin nicht mehr auszugleic­hen. Doch das Burgtheate­r erhält noch eine weitere halbe Million Euro von der Haftpflich­tversicher­ung seiner ehemaligen Wirtschaft­sprüfer. PwC hat vom Geschäftsj­ahr 2005/06 an fünf Jahre lang die Bilanzen des Theaters geprüft und den Jahresabsc­hluss mit einem uneingesch­ränkten Bestätigun­gsvermerk versehen.

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[ APA/Gindl ] Matthias Hartmann kann sich nun frei von Altlasten um eine neue Intendanz bemühen.

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