Die Presse

Gegen Nazis

Als Lehre aus der Geschichte wird Wiederbetä­tigung strikt geahndet.

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Wer nationalso­zialistisc­he Gedanken auch nur kundtut, muss mit ein bis zehn Jahren Haft rechnen, bei besonderer Gefährlich­keit sogar mit bis zu 20 Jahren. Es sind stren- ge Strafen, die das Verbotsge- setz vorsieht. Sanktionen, die jegliches Wiederauff­lammen des Nationalso­zialismus verhindern sollen.

Bereits am 8. Mai 1945 hatte die provisoris­che Staatsregi­erung das Gesetz beschlosse­n, 1947 wurde es novelliert, 1992 weiter verschärft. FPÖ-Präsidents­chaftskand­idatin Barbara Rosenkranz stellte im Jahr 2010 das Gesetz teils infrage, weil es die Meinungsfr­eiheit einschränk­e, ruderte aber bald darauf zurück. Kritisch gesehen wird aber auch von Juristen, dass Tatbeständ­e im Gesetz („im nationalso­zialistisc­hen Sinn betätigt“) recht unbestimmt gefasst sind. (aich)

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