Kassenreform: Van der Bellen will prüfen
Das Gesetz könnte verfassungswidrig sein.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen ist mit der Aufforderung der Opposition konfrontiert, ein in der Vorwoche im Nationalrat beschlossenes Gesetz zur Sozialversicherungsreform wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit nicht zu beurkunden. Ob er das tun wird, ist aber noch offen.
Man werde es wie jedes andere auch sorgfältig prüfen, hieß es am Montag in der Präsidentschaftskanzlei. Mehr könne man dazu nicht sagen. Die ebenfalls umstrittene Indexierung der Familienbeihilfe hat der Präsident jedenfalls mit der Begründung unterschrieben, das Gesetz sei verfassungskonform zustande gekommen.
Stein des Anstoßes ist jener in der Vorwoche mit türkisblauer Mehrheit verabschiedete Passus im Sozialversicherungsrecht, der Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) „Vorbereitungshandlungen“für die Krankenkassenreform erlaubt, bevor die grundlegenden Gesetze dafür in Kraft sind.
Das halten viele Juristen für glatt verfassungswidrig. Ob der Bundespräsident aber deshalb seine Unterschrift verweigern kann, ist strittig. Passiert ist das allerdings schon einmal: Im Jahr 2008 verweigerte der damalige Bundespräsident, Heinz Fischer, seine Unterschrift unter ein Gesetz, das eine rückwirkend geltende Strafbestimmung vorsah.
Der seinerzeitige Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Karl Korinek, gab damals der Verweigerung des Präsidenten als „verfassungsrechtlich korrekt und legitim“seine Zustimmung, wenn die Verfassungswidrigkeit evident und schwerwiegend ist. Die Entscheidung, ob dies der Fall sei, liege „im politischen Ermessen des Bundespräsidenten“. (APA)