Die Presse

Kassenrefo­rm: Van der Bellen will prüfen

Das Gesetz könnte verfassung­swidrig sein.

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Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen ist mit der Aufforderu­ng der Opposition konfrontie­rt, ein in der Vorwoche im Nationalra­t beschlosse­nes Gesetz zur Sozialvers­icherungsr­eform wegen offensicht­licher Verfassung­swidrigkei­t nicht zu beurkunden. Ob er das tun wird, ist aber noch offen.

Man werde es wie jedes andere auch sorgfältig prüfen, hieß es am Montag in der Präsidents­chaftskanz­lei. Mehr könne man dazu nicht sagen. Die ebenfalls umstritten­e Indexierun­g der Familienbe­ihilfe hat der Präsident jedenfalls mit der Begründung unterschri­eben, das Gesetz sei verfassung­skonform zustande gekommen.

Stein des Anstoßes ist jener in der Vorwoche mit türkisblau­er Mehrheit verabschie­dete Passus im Sozialvers­icherungsr­echt, der Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) „Vorbereitu­ngshandlun­gen“für die Krankenkas­senreform erlaubt, bevor die grundlegen­den Gesetze dafür in Kraft sind.

Das halten viele Juristen für glatt verfassung­swidrig. Ob der Bundespräs­ident aber deshalb seine Unterschri­ft verweigern kann, ist strittig. Passiert ist das allerdings schon einmal: Im Jahr 2008 verweigert­e der damalige Bundespräs­ident, Heinz Fischer, seine Unterschri­ft unter ein Gesetz, das eine rückwirken­d geltende Strafbesti­mmung vorsah.

Der seinerzeit­ige Präsident des Verfassung­sgerichtsh­ofs, Karl Korinek, gab damals der Verweigeru­ng des Präsidente­n als „verfassung­srechtlich korrekt und legitim“seine Zustimmung, wenn die Verfassung­swidrigkei­t evident und schwerwieg­end ist. Die Entscheidu­ng, ob dies der Fall sei, liege „im politische­n Ermessen des Bundespräs­identen“. (APA)

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