Österreichs erste Waffenverbotszone
Messerangriff. Die Bogenmeile in Innsbruck ist ab 1. Dezember eine Waffenverbotszone. Der Maßnahme ging eine Messerattacke voraus, deren Hintergrund ein Drogengeschäft sein dürfte.
Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 21-jährigen Vorarlberger in der Nacht auf Sonntag in Innsbruck wurde für die sogenannte Bogenmeile eine Waffenverbotszone verhängt – die erste in Österreich. Möglich ist das durch eine Neuerung im Sicherheitspolizeigesetz. Unterdessen wurden am Montag neue Ermittlungsergebnisse zum Messerangriff bekannt, hinter dem ein Drogengeschäft stecken dürfte. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Seit Mitte August erlaubt das Sicherheitspolizeigesetz den Behörden, „bestimmte öffentliche Orte“zu Waffenverbotszonen zu erklären. Aber nur unter gewissen Voraussetzungen: Es muss „aufgrund bestimmter Tatsachen“zu befürchten sein, dass es „zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird“.
Diese Befürchtung ist vor allem dann zu argumentieren, wenn es bereits zu Attacken gekommen ist. Eben so wie in Innsbruck. Nach maximal drei Monaten muss die Zone wieder aufgehoben werden. Solange eine Waffenverbotszone in Kraft gesetzt ist, kann die Polizei bei dringendem Verdacht Passanten durchsuchen – deren Kleidung, Taschen oder Fahrzeuge.
Werden Waffen gefunden, können diese sichergestellt und später für verfallen erklärt (konfisziert) werden. Die jeweils ertappte Person hat diesfalls eine Verwaltungsübertretung begangen und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro zu belegen. Kann die Person nicht zahlen (Uneinbringlichkeit), ist sie mit Freiheitsentzug bis zu zwei Wochen zu bestrafen.
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Sie gilt ausschließlich für die Ing.Etzel-Straße zwischen der Museumstraße auf der westlichen und der Claudiastraße bzw. der Zeughausgasse auf der östlichen Seite – also genau in der sogenannten Bogenmeile (in Innsbruck zumeist Bögen genannt). Diese Gegend liegt in der Nähe des Hauptbahnhofs mit mehreren Bars und Tanzlokalen nebeneinander. Ebendort gab es in der jüngeren Vergangenheit (zusätzlich zum gegenständlichen Angriff ) immer wieder schwere Körperverletzungen und Sachbeschädigungen.
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Das sind in erster Linie Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre), Hieb- und Stichwaffen (Schwert, Säbel, Degen usw.) und freilich auch verbotene Waffen wie etwa Springmesser, Stahlruten, Schlagringe oder „Totschläger“(in Stoff- oder Lederschlaufen eingenähte Eisenkugeln). Hinzu kommen „Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben“.
Das können also – die Einschätzung unterliegt im Einzelfall den Sicherheitsbehörden – auch Taschenmesser oder Küchenmesser sein (diese gelten sonst nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes, sondern als Gebrauchsgegenstände). Und es können auch Pfeffersprays sein (diese gelten auch sonst als Waffen).
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Vorerst nicht. „Da es in Wien derzeit keinen bestimmten Ort gibt, an dem stets Messerangriffe oder dergleichen stattfinden“, erklärt Polizeisprecher Harald Sörös der „Presse“. Im Auftrag von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sollen aber alle neun Landespolizeidirektionen mögliche öffentliche Orte für temporäre Verbotszonen prüfen und gegebenenfalls einrichten. „Die Möglichkeit, Waffenverbotszonen vorzusehen, ist ein wesentlicher Beitrag zum Schutz für die Bevölkerung“, teilte Kickl am Montag in einer Aussendung mit.
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Die Polizei teilte mit, man habe „konkrete Anhaltspunkte“, dass die Tat mit einem Suchtmittelgeschäft in einem Lokal kurz zuvor in Zusammenhang steht. Man werde nun die Aufzeichnungen der Überwachungskameras auswerten. Der tatverdächtige 24-jährige Afghane wurde unterdessen erneut vernommen, er bestreitet die Vorwürfe. Innerhalb von 48 Stunden muss die Entscheidung über den Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft fallen. Die Polizei rechnet damit, dass bis Montagabend die Hauptermittlungsarbeit abgeschlossen sein könnte.
Das 21-jährige Opfer war in der Nacht auf Sonntag bei einer Messerattacke an der Kreuzung Ing.-Etzel-Straße/Museumstraße tödlich verletzt worden. Der Mann wurde unvermittelt von hinten attackiert und im Halsbereich verletzt. Er starb im Krankenhaus. Laut Obduktionsergebnis wurde er durch einen einzigen Stich in den Hals getötet. Bei einer Alarmfahndung wurden vorübergehend zwei Afghanen verhaftet. Einer von ihnen, ein 20-Jähriger, wurde wieder auf freien Fuß gesetzt, sein 24-jähriger Landsmann hingegen in das Polizeianhaltezentrum gebracht.