Deutsch für Wohngeld?
Niederösterreich. Die FPÖ fordert, dass Asylberechtigte für Wohngeld Deutschkenntnisse nachweisen.
Die FPÖ Niederösterreich will die Wohnungsförderungsrichtlinien ändern. Der Zugang zu Wohnbeihilfe und -zuschuss soll für Asylberechtigte nur möglich sein, wenn sie zumindest den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau A2 erbringen können, fordert der geschäftsführende Landesobmann, Udo Landbauer.
Laut Richtlinie sind Asylberechtigte Staatsbürgern gleichgestellt. Sobald der Antragsteller in einer geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz begründet und davor mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Österreich gemeldet war, besteht ein Anspruch auf geförderten Wohnraum sowie Wohnbeihilfe und -zuschuss. In Niederösterreich betreffe dies aktuell „rund 5800 Asylberechtigte, die über kurz oder lang die Möglichkeit haben, eine geförderte Wohnung in Anspruch zu nehmen“, so Landbauer. Die Deutschkenntnisse könnten dabei über den Integrationsfonds (ÖIF), eine vom ihm zertifizierte Einrichtung oder durch den Besuch einer Pflichtschule erlangt werden, in der Deutsch „auf dem Niveau der neunten Schulstufe positiv abgeschlossen wurde“.
Eine zweite FPÖ-Forderung betrifft die Koppelung der Auszahlung von Wohnbeihilfe und -zuschuss an Asylberechtigte „an das Leistungsprinzip“. Einkünfte aus Erwerbstätigkeit oder Sozialversicherungsleistungen im Ausmaß von 54 Monaten sollen als Voraussetzung gesetzlich verankert werden. Im Landtag wurden zu beiden Forderungen von der FPÖ Anträge eingebracht. (APA)