Die Presse

Falsche Schlüsse aus dem UNO-Migrations­pakt

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„Ein UN-Plan zur Förderung der globalen Massenmigr­ation“, „Quergeschr­ieben“von Karl-Peter Schwarz, 22. 11. Meines Erachtens werden hier zum Teil falsche Schlüsse gezogen. Wenn kritisch angemerkt wird, dass „illegale Migration“im Text nicht einmal vorkommt, dann aus zwei Gründen: Der Terminus irregulär wird bevorzugt, weil Menschen nicht a priori als illegal bezeichnet werden sollen. Und zweitens: Sie ist nicht Thema des Pakts, der die ganz normale Arbeitsmig- ration (nicht die irreguläre und auch nicht die Fluchtmigr­ation) internatio­nal regeln will. Dass daher, laut Schwarz, „die irreguläre Migration von den Aufnahmelä­ndern reguliert und legalisier­t werden müsse“, findet sich nirgends im Pakt. Dass „von Pflichten der Migranten hingegen nicht die Rede sei“, entspricht ebenfalls nicht dem Text: Dort steht, „wir müssen sicherstel­len, dass Migranten über ihre Rechte, Pflichten . . . informiert werden, wie auch über die Risken irreguläre­r Migration“. Der Pakt enthält auch Punkte über die Rückführun­g von Migranten in ihre Herkunftsl­änder. Von einer Förderung der globalen Massenmigr­ation zu sprechen ist daher irreführen­d.

Unbestritt­en ist aber, dass bei über sieben Milliarden Menschen auf der Welt auch die Migration eine entspreche­nde Dimension angenommen hat. Umso verständli­cher ist die Zielsetzun­g einer UNO-weiten Regulierun­g. Die Adressaten des Pakts sind übrigens viel eher Problemlän­der

außerhalb Europas (in Europa sind die Bestimmung­en des Paktes längst geltendes Recht). Dass diese Länder sich jetzt auf Österreich werden ausreden können und den Pakt vielleicht auch nicht unterschre­iben, ist bedauerlic­h. Dr. Hans Biffl, 3562 Schönberg

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