Falsche Schlüsse aus dem UNO-Migrationspakt
„Ein UN-Plan zur Förderung der globalen Massenmigration“, „Quergeschrieben“von Karl-Peter Schwarz, 22. 11. Meines Erachtens werden hier zum Teil falsche Schlüsse gezogen. Wenn kritisch angemerkt wird, dass „illegale Migration“im Text nicht einmal vorkommt, dann aus zwei Gründen: Der Terminus irregulär wird bevorzugt, weil Menschen nicht a priori als illegal bezeichnet werden sollen. Und zweitens: Sie ist nicht Thema des Pakts, der die ganz normale Arbeitsmig- ration (nicht die irreguläre und auch nicht die Fluchtmigration) international regeln will. Dass daher, laut Schwarz, „die irreguläre Migration von den Aufnahmeländern reguliert und legalisiert werden müsse“, findet sich nirgends im Pakt. Dass „von Pflichten der Migranten hingegen nicht die Rede sei“, entspricht ebenfalls nicht dem Text: Dort steht, „wir müssen sicherstellen, dass Migranten über ihre Rechte, Pflichten . . . informiert werden, wie auch über die Risken irregulärer Migration“. Der Pakt enthält auch Punkte über die Rückführung von Migranten in ihre Herkunftsländer. Von einer Förderung der globalen Massenmigration zu sprechen ist daher irreführend.
Unbestritten ist aber, dass bei über sieben Milliarden Menschen auf der Welt auch die Migration eine entsprechende Dimension angenommen hat. Umso verständlicher ist die Zielsetzung einer UNO-weiten Regulierung. Die Adressaten des Pakts sind übrigens viel eher Problemländer
außerhalb Europas (in Europa sind die Bestimmungen des Paktes längst geltendes Recht). Dass diese Länder sich jetzt auf Österreich werden ausreden können und den Pakt vielleicht auch nicht unterschreiben, ist bedauerlich. Dr. Hans Biffl, 3562 Schönberg