Senioren wollen vor VfGH ziehen
Sozialversicherung. Der Seniorenrat will Mitspracherecht in der Krankenversicherung. Die Österreicher sollen die Kassenfunktionäre bei einer „Sozialwahl“wählen.
Wien. „Wir können und werden uns diesen Ausschluss nicht mehr gefallen lassen.“Mit diesen Worten kämpft Ingrid Korosec, die Präsidentin des Seniorenrats, für mehr Mitsprache der Senioren in den Krankenversicherungen. Denn darauf habe der Seniorenrat als gesetzliche Interessenvertretung Anspruch. Doch auch die von der Regierung geplante Kassenreform sieht kein Mitspracherecht der Senioren vor. Ändere sich das nicht, werde der Seniorenrat prüfen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen.
Immerhin würden die Pensionisten mit 2,4 Millionen Beitragszahlern fast ein Drittel der Mitglieder stellen und für 30 Prozent der gesamten Beiträge der Krankenversicherung verantwortlich sein. Außerdem leisten die Pensionisten mit 5,1 Prozent auch einen höheren Beitrag zum Budget der Krankenversicherung als Arbeitnehmer (3,87 Prozent) und Arbeitgeber (3,78 Prozent). Dennoch sollen auch nach der geplanten Sozialversicherungsreform, die nächste Woche im Parlament beschlossen werden soll, nur Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den zu besetzenden Gremien sitzen. Der Seniorenrat wäre künftig nur noch in der Hauptversammlung vertreten. Aber da würden, wie Korosec sagt, „die Entscheidungen nur noch abgenickt, und dann warten die Leute nur mehr auf die Würstel“. Sie fordert, dass in allen Organen der Krankenversicherung zumindest drei voll stimmberechtigte Seniorenvertreter sitzen.
Deutschland als Vorbild
Die Verwehrung des Mitspracherechts würde, so die Sicht Korosecs, gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot verstoßen. Der Seniorenrat plant, ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag zu geben. Doch schon jetzt rechnet man sich mit einer etwaigen Beschwerde vor dem VfGH gute Chancen aus. Die SPÖ-Senioren gehen von einer solchen schon „fix“aus.
Dass den Senioren kein Mitspracherecht gewährt wird, werde meist mit der mangelnden demokratischen Legitimation des Seniorenrats begründet, erklärt Korosec. Im Gegensatz zu den Kammern gibt es im Seniorenrat nämlich keine Pflichtmitgliedschaft. Sie hält von dem Argument nur wenig und plädiert für eine völlig neue Art der Gremienbesetzung in den Sozialversicherungen.
Korosec kann sich Sozialwahlen vorstellen. Bei solchen könnten alle wahlberechtigten Österreicher die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger direkt wählen. Vorbild ist Deutschland, wo alle sechs Jahre solche Wahlen stattfinden. Die gewählten Vertreter von Versicherten, Rentnern und Arbeitgebern haben dann bei allen wichtigen Entscheidungen das letzte Wort. (j. n.)