EU hält Tor für eine Rückkehr offen
Urteil. Montag wird der EuGH darüber entscheiden, ob London zurück in die EU darf.
In einem Eilverfahren werden die EU-Höchstrichter am kommenden Montag darüber entscheiden, ob Großbritannien einseitig seinen Austrittsantrag nach Artikel 50 des Unionsvertrags zurückziehen kann. Der Generalanwalt des EuGH hatte am Dienstag empfohlen, dass London noch bis Ende März zurück in die EU dürfen soll. Erst wenn das Austrittsverfahren abgeschlossen ist, müsste das Land über neue Beitrittsverhandlungen wieder in die Gemeinschaft eintreten.
Auch die EU-Kommission will die Tür für Großbritannien so lang wie möglich offen halten. EU-Chefverhandler Michel Barnier betonte am Donnerstag erneut, dass er im Brexit „keinen Mehrwert“sehe. Vor dem Ausschuss der Regionen in Brüssel sagte er, es gehe um eine Lose-lose-Situation. Bei den Gesprächen über den EU-Austritt mit den Briten habe es sich um „Negativverhandlungen“gehandelt, und nun gelte es, die Folgen so gering wie möglich zu halten.
Barnier verwies darauf, dass die Briten, wenn sie die Europäische Union verlassen, auch mehr als 700 internationale Übereinkommen aufgeben: Handelsverträ- ge, Euratom, europäische Agenturen. Darüber hinaus gebe es weitere Probleme für die Briten etwa beim Schutz von Trademarks. Es gebe 3000 Agrarherkunftsbezeichnungen. In vielen Regionen sei dies entscheidend, wobei Barnier auf Parmesan oder schottischen Whisky verwies. „Doch lassen Sie mich von Anfang an Tacheles reden: Nach dem Brexit können wir kein business as usual machen.“Es werde sich einiges ändern. Die beste Beziehung zur EU bestehe darin, Mitglied zu sein, argumentierte der frühere französische EUKommissar. (ag.)