Nächstes Verfahren in der Causa BVT eingestellt
Justiz. Der IT-Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde beschuldigt, Daten illegal kopiert zu haben. Jetzt ist er entlastet.
Nachdem die Ermittlungen gegen Peter Gridling, Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), bereits auf Weisung des Oberlandesgerichtes eingestellt worden sind, wurden auch die Ermittlungen gegen einen weiteren Beschuldigten auf Eis gelegt. Der IT-Chef war des Amtsmissbrauchs beschuldigt worden, weil er Daten illegal kopiert haben soll.
Die führende Staatsanwältin, Ursula Schmudermayer von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, hatte zuletzt im U-Ausschuss behauptet, die Vorwürfe gegen H. hätten sich erhärtet. Der IT-Chef hatte daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schmudermayer bei der Oberstaatsanwaltschaft eingelegt.
Sein Anwalt Volkert Sackmann, der bis vor Kurzem selbst Staatsanwalt war, kritisiert in dem der „Presse“vorliegenden Schreiben, dass Schmudermayers Behauptungen aktenwidrig seien, und „rechtlich falsch“. Schmudermayer würde das Objektivitätsgebot verletzen, immerhin habe es mehrere Zeugen gegeben, die seinen Mandanten entlastet hätten – das sei nicht berücksichtigt worden. Weiters: „Wie schon der Beschuldigte Mag. Peter Gridling in seinem am 4. Oktober 2018 eingebrachten Antrag auf Einstellung seitenweise ausführt, gibt es keinen einzigen Zeugen- oder sonstigen Sachbeweis dafür, dass eine illegale Kopie hergestellt worden wäre.“
Gegen Schmudermayer liegen bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg auch mehrere Anzeigen vor, Ermittlungen wurden eingeleitet. Der Fall wurde ihr bisher aber nicht entzogen. Von den ursprünglichen Vorwürfen in der BVT-Causa blieb bisher nicht viel. Es ging in vier Fällen um die Nichtlöschung von Daten, in zwei weiteren wird wegen der Weitergabe von nordkoreanischen Pässen an Südkorea ermittelt. Bei dem Vorwurf der angeblichen Nichtlöschung von Daten handelte es sich in erster Linie um Datensätze des Anwalts Gabriel Lansky, gegen den das BVT in der Vergangenheit wegen seiner Kontakte nach Kasachstan ermittelt hatte. Der Untersuchungsausschuss ergab: Es gab nie eine Löschungsanweisung des Gerichts (wie behauptet), insofern konnte auch keiner dagegen verstoßen haben. Schmudermayer gab im U-Ausschuss zu, diese Vorermittlungen vor der Hausdurchsuchung am 28. Februar nicht gemacht zu haben.
Vier Personen wurden der Nichtlöschung dieser Daten beschuldigt – in zwei Fällen wurden die Ermittlungen eben schon eingestellt. In zwei weiteren Fällen wurden ursprünglich Ermittlungen eingeleitet, wegen der Weitergabe von nordkoreanischen Passmustern an Südkorea. Auch hier ist strittig, ob das überhaupt ein Vergehen, oder (wie die Beschuldigten behaupten), abgesprochen war.
Was bisher blieb, sind Zufallsfunde, die es zu klären gibt. So wurden bei dem Beschuldigten P. Listen mit Datensätzen gefunden, deren Herkunft noch nicht ganz klar ist. Außerdem hatte er als geheim klassifizierte Akten bei sich zu Hause, was er nicht dürfte – er sagt, er habe von zu Hause gearbeitet. Zuletzt wurde bekannt, dass gegen einen weiteren Verfassungsschützer Anzeigen wegen Wiederbetätigung eingebracht wurden. Es wurden Bilder mit nationalsozialistischen Inhalten auf seinem Handy gefunden. Der Beschuldigte gibt an, diese im Internet gefunden und an Vorgesetzte weitergeleitet zu haben, um diese zu melden.