Höhere Strafen für Gewalttäter
Reform. Wenn Verbrecher rückfällig werden, soll die Höchststrafe auf das Eineinhalbfache steigen. Auch Mindeststrafen sollen verschärft werden. Das schlägt die von der Regierung eingesetzte Kommission vor.
Wien. Die Regierung will, dass Sexual- und Gewalttäter strenger bestraft werden, und hat dafür eine Taskforce eingesetzt. Die in diesem Rahmen tätig gewordene Kommission Strafrecht hat nun ihre Beratungen abgeschlossen. Sie schlägt vor, dass der psychische Zustand des Opfers stärker berücksichtigt wird, die Bußen für Serientäter in die Höhe gehen und neue Mindeststrafen eingezogen werden. Die wichtigsten Erkenntnisse der Reformgruppe im Detail: 1 Die vergangene Strafrechtsreform hat schon für strengere Urteile gesorgt. Eine für die Reformgruppe erstellte Studie der Universität Wien beleuchtete die Folgen der 2016 in Kraft getretenen Strafrechts reform. Schon damals waren strengere Strafen bei Gewalt- und Sexualdelikten das Ziel.
Und tatsächlich hat das Strafmaß bei Verurteilungen wegen vorsätzlicher Körperverl et zungs delikte zugenommen. Bei Sexualdelikten sind die jährlichen Schwankungen höher, weil es hier weniger Fälle gibt. Es zeige sich aber etwa beim Tatbestand der Vergewaltigung, dass die Tendenz zu mehr unbedingten Freiheitsstrafen gehe, erklärt Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium und Sekt ions chef für Strafrecht. Ihm oblag die Leitung der Reformkommission, an der auch Vertreter der juristischen Berufe, der Gewalt schutz zentren und des Innenministeriums beteiligt waren.
Die universitäre Studie kommt zum Schluss, dass es besser wäre, die Folgen der bisherigen Reform noch länger zu evaluieren, statt wieder eine Novelle zu erlassen. Gleichzeitig habe man aber den Auftrag der Regierung, nach V er schärfungs möglichkeiten zu suchen, sagt PilnacekimGesprä ch mit der „Presse“. Und diesem Wunsch sei man mit mehreren Ideen nachgekommen. 2 Strengere Höchststrafen bei Rückfalltätern, mehr Rücksicht auf die Psyche des Opfers. Wurde jemand wegen einer Vorsatztat schon zweimal bestraft und wird er wieder rückfällig, so soll sich die ihm nun blühende Höchststrafe auf das Eineinhalbfache der sonstigen Buße erhöhen. Und zwar zwin- gend und nicht, wie bisher, nur wenn es der Richter für angemessen hielt. Bei Vergewaltigungen würde das Strafmaß dadurch von zehn auf 15 Jahre steigen. Das heißt nicht, dass der Täter gleich die Höchststrafe ausfassen muss. Aber dadurch, dass die Höchststrafe dann stets eine strengere ist, fällt im Rahmen der richterlichen Strafbemessung das Urteil auch jedenfalls härter aus.
Als allgemeiner Grund für eine Verschärfung der Strafe soll es auch gelten, wenn das Opfer durch die Tat eine „nachhaltige Beeinträchtigung des psychischen Wohlbefindens“erlitten hat. 3 Neue Mindeststrafen im Einzelfall bei besonderer Gewalt oder einer Tat gegen Angehörige. Auch bei Delikten, für die grundsätzlich keine Mindeststrafe vorgesehen ist, soll es künftig öfter eine geben. Und zwar dann, wenn ein Täter sich besonders verwerflich verhalten hat. Diese Regel gilt bereits jetzt, wenn ein Täter eine Person unter 14 Jahren unter Anwendung von Gewalt oder einer gefährlichen Drohung geschädigt hat. Nun sollen Mindeststrafen auch greifen, wenn sich die Tat gegen nahe Angehörige oder besonders schutzbedürftige Personen richtet oder zum Beispiel eine Waffe im Spiel war. Bei einer einfachen Körperverletzung (grundsätzlich keine Mindestbuße) beträgt das Strafmaß dann zum Beispiel mindestens zwei Monate.
Handelt es sich um ein Delikt, bei dem eine Mindeststrafe schon vorgesehen ist, soll diese unter den genannten Umständen höher ausfallen. Bei Vergewaltigung (sonst ein Jahr Mindeststrafe) würde die Mindeststrafe dann zwei Jahre betragen. 4 Strengere Strafen bei dauerhaftem Stalking, aber keine eigene „Lex Maurer“. Wer eine Person mehr als ein Jahr verfolgt (zum Beispiel ihr ständig hinterherläuft oder Nachrichten schickt), soll bis zu drei Jahre Haft (bisher ein Jahr) erhalten können. Beim Delikt Cybermobbing wird klargestellt, dass man keine Bilder, die die Intimsphäre verletzen, ins Internet stellen darf.
Kein neuer Tatbestand wird von den Experten für Fälle wie jenen der Ex-GrünenPolitikerin Sigrid Maurer vorgeschlagen (sie wurde per Internet obszön beleidigt, weil die Nachrichten aber nur an sie gingen, war das nicht gerichtlich strafbar).
Möglicherweise kommt es diesbezüglich aber noch zu einer Verschärfung im Verwaltungsstrafrecht. Darüber entscheiden dürfte die Taskforce, die von der im Innenministerium angesiedelten Staatssekretärin Karoline Edtstadler geleitet wird. An sie geht nun auch der Bericht der Strafrechtsexperten.