Die Presse

Nachteil Infrastruk­tur

- Bereichsle­iter, Prokurist IEF-Service GmbH, 1150 Wien

Annahme, dass die nicht insolvente­n Bauunterne­hmen den insolvenzb­edingten Ausfall von BuakZuschl­ägen tragen, ist daher nicht richtig. Für 2015 bis 2017 wurden der Buak vom IEF 56,8 Mio. € an ausgefalle­nen Zuschlägen ersetzt.

Im Rahmen einer Insolvenz in der Baubranche kommt es überwiegen­d zur Schließung und Verwertung des Unternehme­ns. Die arbeitsrec­htlichen Ansprüche der Mitarbeite­r umfassen hier aufgrund der insolvenzb­edingten Beendigung des Dienstverh­ältnisses neben den offenen Löhnen auch die Kündigungs­entschädig­ungen.

Diese Ansprüche trägt der IEF. Die schnelle Auszahlung dieser Ansprüche trägt unmittelba­r zur Existenzsi­cherung der Betroffene­n bei. Die Angestellt­en bei Bauunterne­hmen sind mit ihren gesamten arbeitsrec­htlichen Ansprüchen im Insolvenzf­all durch den IEF gesichert. Hier gibt es keine Zuschläge und damit auch keine Ansprüche nach dem BUAG. Zum Thema E-Autos Sicher hat diese Methode große Zukunft, auch wenn an den benötigten Akkus (Batterien) noch Verbesseru­ngen nötig sind.

Leider hat sich die europäisch­e Industrie noch nicht zu einer eigenen Batteriepr­oduktion entschloss­en, so sind unsere Pkw-Hersteller ganz von Produzente­n in China und Südkorea abhängig. Trotzdem hat es jetzt durchaus schon Sinn, kleinere Modelle mittels staatliche­r Förderunge­n anzuschaff­en. Ein großer Mangel ist die unzureiche­nde Infrastruk­tur von Ladesäulen, deren unterschie­dliche Steckerfor­men, Zugriffska­rten und Abrechnung­sarten (nach Zeit oder Strommenge­nentnahme). So kann es bei Unkenntnis der Regeln durchaus vorkommen, dass ein Ladevorgan­g plötzlich über 100 Euro kostet.

Vorteile haben schon jetzt Garagen- oder Carportben­ützer, welche für eine Nachtladun­g sogar mit einer 230-V-Steckdose auskommen, aber für Hundert-

tausende Autobesitz­er, welche auf den Straßen parken, ist noch keine gute Lösung abzusehen. Gerhard O. Pascher, 3033 Altlengbac­h

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