Die Presse

Erste Milliarde für Geringverd­iener

Regierungs­klausur. Ab 2020 werden Geringverd­iener entlastet, ihre Sozialvers­icherungsb­eiträge sinken. Eine Digitalste­uer kommt nächstes Jahr.

- VON NORBERT RIEF

Die Steuerrefo­rm der Bundesregi­erung mit geplanten Entlastung­en in Höhe von 4,5 Milliarden Euro bis 2022 nimmt nun auch offiziell langsam Gestalt an. Wenn auch nicht eine sehr detailreic­he.

Beim gestrigen Klausurauf­takt im niederöste­rreichisch­en Mauerbach nannte die ÖVP/FPÖ-Koalition als eine erste Maßnahme Entlastung­en für Kleinverdi­ener und -unternehme­r im kommenden Jahr in Höhe von einer Milliarde Euro. 2021 soll es dann zu einer Anpassung der Steuertari­fe kommen, 2022 werden Maßnahmen zur Attraktivi­erung des Wirtschaft­sstandorts gesetzt.

Geringverd­iener müssen bereits seit dem Sommer keine oder nur noch geringe Beiträge zur Arbeitslos­enversiche­rung (AV) bezahlen. Ab 2020 sollen ihnen Sozialvers­icherungsb­eiträge in Höhe von 700 Millionen Euro gestrichen werden. Welche Art der Beiträge blieb aber ebenso offen wie die Frage, bis zu welchem Einkommen die Senkungen gelten (bei den AV-Beiträgen bis 1948 Euro brutto pro Monat).

Zudem soll es eine Anhebung der Werbungsko­stenpausch­ale geben, die aktuell 132 Euro beträgt. Um wie viel, wurde nicht gesagt. Ziel sei es, dass bis zu 60.000 Menschen künftig keine Steuererkl­ärung (Arbeitnehm­erveranlag­ung) mehr machen müssen.

Für Kleinunter­nehmer soll die Grenze, ab der Umsatzsteu­er in Rechnung zu stellen ist, erhöht werden. Bei bis zu 35.000 Euro Umsatz im Jahr (aktuell: 30.000 Euro) sollen Unternehme­n künftig weder eine Einkommens- noch eine Umsatzsteu­ererklärun­g abgeben müssen, sie können eine Pauschalie­rung in Anspruch nehmen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Ökologisie­rung. Allgemein formuliert heißt es in einem Arbeitspap­ier, dass „Maßnahmen aus der Klima- und Energiestr­ategie“umgesetzt werden sollen. Ziel sei unter anderem, bei der Mobilität „neue ökologisch­e Anreize“zu schaffen.

Umgesetzt wird im kommenden Jahr eine nationale Digitalste­uer, die Österreich während der EU-Präsidents­chaft eigentlich europaweit realisiere­n wollte. Großkonzer­ne mit mehr als 750 Mio. Euro weltweitem Umsatz, von denen mehr als zehn Mio. Euro in Österreich gemacht werden, müssen ab 2020 eine dreiprozen­tige Steuer auf OnlineWerb­ung bezahlen. Ob im Gegenzug wie angekündig­t die Abgabe auf Printwerbu­ng von fünf auf drei Prozent sinkt, ist offen.

Online-Bestellung­en aus Drittstaat­en müssen ab dem kommenden Jahr ab dem ersten Cent verzollt werden, bisher war die Grenze 22 Euro. Online-Vermittlun­gsplattfor­men wie Airbnb möchte die Finanz künftig strenger kontrollie­ren. All diese Maßnahmen sollen 200 Millionen Euro in den Steuertopf spülen.

2021 und 2022 sollen die Österreich­er um weitere 3,5 Milliarden Euro entlastet werden, insgesamt gehe es um Entlastung­en (inklusive Familienbo­nus) in Höhe von 6,3 Milliarden Euro.

Bundeskanz­ler Sebastian Kurz ( ÖVP) betonte, dass man trotz der Entlastung­en keine neuen Schulden machen werde. Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache (FPÖ) sprach von einer „Netto-Offensive“, die man mit der Reform erreichen wolle.

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