Die Presse

Julius Meinl duelliert sich erneut mit der Staatsanwa­ltschaft

Causa Meinl. Schon zum zweiten Mal ist Julius L. Meinl wegen Untreue angeklagt. Ob es tatsächlic­h zu einem Prozess kommen wird, steht aber noch nicht fest. Wie schon 2015 erhebt er gegen die Anklage Einspruch. Beim ersten Mal hatte er damit – sehr zum Ärg

- VON JUDITH HECHT E-Mails an: josef.urschitz@diepresse.com

Julius L. Meinl hat auch gegen die zweite Anklage der Staatsanwa­ltschaft Wien (StA) wegen des Verdachts der Untreue Einspruch erhoben. Nun muss das Oberlandes­gericht (OLG) Wien entscheide­n, ob die Staatsanwä­lte den ehemaligen Aufsichtsr­atsvorsitz­enden sowie die beiden früheren Vorstände der Meinl Bank, Peter Weinzierl und Günter Weiß, zu Recht auf die Anklageban­k setzen wollen. Wenn das OLG Wien zu dem Ergebnis kommt, das Ermittlung­sergebnis rechtferti­ge keine Anklage, hat sie zwei Möglichkei­ten: Entweder muss sie das Verfahren einstellen, oder die Staatsanwa­ltschaft auffordern, noch besser und genauer zu ermitteln.

Beide Varianten wären für die StA eine ziemliche Blamage. Schließlic­h ermittelte­n sie fast fünf Jahre lang, bis sie kurz vor Weih- nachten zu dem Ergebnis kamen, dass Meinl, Weinzierl und Weiß von April 2009 bis August 2010 untreu gehandelt hätten.

Konkret wirft ihnen die StA Wien vor, Bankmittel verwendet zu haben, um Detektive zum persönlich­en Schutz von Julius L. Meinl zu bezahlen. Die 883.500,07 Euro – so viel kostete die Bewachung von Meinl V. – sei völlig unzulässig­erweise von der Meinl Bank übernommen worden. Denn dieser Aufwand stünde in keinerlei Zusammenha­ng mit dem Geschäftsb­etrieb des Finanzinst­ituts. Vielmehr sei der Personensc­hutz des damaligen Aufsichtsr­atsmitglie­ds dessen Privatange­legenheit gewesen. Deshalb hätte dieser auch keinen Anspruch darauf gehabt, dass die Bank diese Kosten berappe.

Die Anwälte von Julius Meinl V. legten nun in ihrem 50-seitigen Einspruch dar, weshalb die Anklage nicht aufrechtzu­erhalten sei. Dabei gehen sie mit der StA Wien hart ins Gericht. Diese sei nicht einmal in der Lage gewesen, für ihren Rechtsstan­dpunkt eine „wenigstens oberflächl­iche Begründung anzuführen“, heißt es da. So hätten die Ankläger etwa außer Acht gelassen, dass der Personensc­hutz von Organen exponierte­r Gesellscha­ften „eine absolut übliche Maßnahme im Geschäftsl­eben“darstelle.

Rechtlich zum selben Ergebnis kommt auch die Wiener Universitä­tsprofesso­rin Susanne Kalss. Sie wurde von Meinl V. beauftragt, ein Gutachten zu besagter Thematik zu verfassen. Ihrer Meinung nach hat sowohl ein Vorstandsm­itglied (Meinl V. war von März 1987 bis Dezember 2007 Vorstand der Meinl Bank) als auch ein Aufsichtsr­atsvorsitz­ender einen Anspruch darauf, dass die Gesell- schaft alle Aufwendung­en übernimmt, die für seine Sicherheit notwendig sind. Allerdings nur dann, „wenn die Gefährdung des Vorstandsm­itglieds aus seiner dienstlich­en Stellung beruht“.

Während die Staatsanwa­ltschaft nicht findet, dass Meinl irgendeine­m Bedrohungs­szenario ausgesetzt war, steht das für die Gesellscha­ftsrechtse­xpertin außer Frage. Schließlic­h sei Julius L. Meinl damals aufgrund seiner Vorstandst­ätigkeit bei der gleichnami­gen Bank „von der Öffentlich­keit für den Schaden von Tausenden Anlegern verantwort­lich gemacht worden“. Das unterstrei­chen auch Meinls Anwälte in ihrem Einspruch: Abgesehen von zahlreiche­n Lynchposti­ngs und Drohbriefe­n wäre auch ein Hakenkreuz-Graffito auf das Gebäude der Bank gesprüht worden. Und auf dem Dach eines Hauses am Europaplat­z war auf Leuchttafe­ln Folgendes zu lesen: „. . . hängt Meinl und Kucian an ihren Kravatten auf!“( Georg Kucian gehörte dem Management der Meinl European Land an, Anm.)

Nun liegt der Ball beim Oberlandes­gericht – wieder einmal. Schon im Dezember 2014 waren die drei Protagonis­ten von der StA Wien nach vier Jahre dauernden Ermittlung­en wegen Untreue im Zusammenha­ng mit einer Sachdivide­nde angeklagt worden. Auch damals erhoben die Meinl-Anwälte Einspruch, weil sie das Schriftstü­ck für allzu mangelhaft beurteilte­n. Das fand auch das OLG Wien und wies die Anklage an die Staatsanwa­ltschaft zurück, damit sie sorgfältig­er ermittle. Dafür ließ sich die Staatsanwa­ltschaft allzu lang Zeit. Im Februar 2018 teilte das Justizmini­sterium schlussend­lich mit, dass das Ermittlung­sverfahren eingestell­t worden sei.

Newspapers in German

Newspapers from Austria