Julius Meinl duelliert sich erneut mit der Staatsanwaltschaft
Causa Meinl. Schon zum zweiten Mal ist Julius L. Meinl wegen Untreue angeklagt. Ob es tatsächlich zu einem Prozess kommen wird, steht aber noch nicht fest. Wie schon 2015 erhebt er gegen die Anklage Einspruch. Beim ersten Mal hatte er damit – sehr zum Ärg
Julius L. Meinl hat auch gegen die zweite Anklage der Staatsanwaltschaft Wien (StA) wegen des Verdachts der Untreue Einspruch erhoben. Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Wien entscheiden, ob die Staatsanwälte den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die beiden früheren Vorstände der Meinl Bank, Peter Weinzierl und Günter Weiß, zu Recht auf die Anklagebank setzen wollen. Wenn das OLG Wien zu dem Ergebnis kommt, das Ermittlungsergebnis rechtfertige keine Anklage, hat sie zwei Möglichkeiten: Entweder muss sie das Verfahren einstellen, oder die Staatsanwaltschaft auffordern, noch besser und genauer zu ermitteln.
Beide Varianten wären für die StA eine ziemliche Blamage. Schließlich ermittelten sie fast fünf Jahre lang, bis sie kurz vor Weih- nachten zu dem Ergebnis kamen, dass Meinl, Weinzierl und Weiß von April 2009 bis August 2010 untreu gehandelt hätten.
Konkret wirft ihnen die StA Wien vor, Bankmittel verwendet zu haben, um Detektive zum persönlichen Schutz von Julius L. Meinl zu bezahlen. Die 883.500,07 Euro – so viel kostete die Bewachung von Meinl V. – sei völlig unzulässigerweise von der Meinl Bank übernommen worden. Denn dieser Aufwand stünde in keinerlei Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des Finanzinstituts. Vielmehr sei der Personenschutz des damaligen Aufsichtsratsmitglieds dessen Privatangelegenheit gewesen. Deshalb hätte dieser auch keinen Anspruch darauf gehabt, dass die Bank diese Kosten berappe.
Die Anwälte von Julius Meinl V. legten nun in ihrem 50-seitigen Einspruch dar, weshalb die Anklage nicht aufrechtzuerhalten sei. Dabei gehen sie mit der StA Wien hart ins Gericht. Diese sei nicht einmal in der Lage gewesen, für ihren Rechtsstandpunkt eine „wenigstens oberflächliche Begründung anzuführen“, heißt es da. So hätten die Ankläger etwa außer Acht gelassen, dass der Personenschutz von Organen exponierter Gesellschaften „eine absolut übliche Maßnahme im Geschäftsleben“darstelle.
Rechtlich zum selben Ergebnis kommt auch die Wiener Universitätsprofessorin Susanne Kalss. Sie wurde von Meinl V. beauftragt, ein Gutachten zu besagter Thematik zu verfassen. Ihrer Meinung nach hat sowohl ein Vorstandsmitglied (Meinl V. war von März 1987 bis Dezember 2007 Vorstand der Meinl Bank) als auch ein Aufsichtsratsvorsitzender einen Anspruch darauf, dass die Gesell- schaft alle Aufwendungen übernimmt, die für seine Sicherheit notwendig sind. Allerdings nur dann, „wenn die Gefährdung des Vorstandsmitglieds aus seiner dienstlichen Stellung beruht“.
Während die Staatsanwaltschaft nicht findet, dass Meinl irgendeinem Bedrohungsszenario ausgesetzt war, steht das für die Gesellschaftsrechtsexpertin außer Frage. Schließlich sei Julius L. Meinl damals aufgrund seiner Vorstandstätigkeit bei der gleichnamigen Bank „von der Öffentlichkeit für den Schaden von Tausenden Anlegern verantwortlich gemacht worden“. Das unterstreichen auch Meinls Anwälte in ihrem Einspruch: Abgesehen von zahlreichen Lynchpostings und Drohbriefen wäre auch ein Hakenkreuz-Graffito auf das Gebäude der Bank gesprüht worden. Und auf dem Dach eines Hauses am Europaplatz war auf Leuchttafeln Folgendes zu lesen: „. . . hängt Meinl und Kucian an ihren Kravatten auf!“( Georg Kucian gehörte dem Management der Meinl European Land an, Anm.)
Nun liegt der Ball beim Oberlandesgericht – wieder einmal. Schon im Dezember 2014 waren die drei Protagonisten von der StA Wien nach vier Jahre dauernden Ermittlungen wegen Untreue im Zusammenhang mit einer Sachdividende angeklagt worden. Auch damals erhoben die Meinl-Anwälte Einspruch, weil sie das Schriftstück für allzu mangelhaft beurteilten. Das fand auch das OLG Wien und wies die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurück, damit sie sorgfältiger ermittle. Dafür ließ sich die Staatsanwaltschaft allzu lang Zeit. Im Februar 2018 teilte das Justizministerium schlussendlich mit, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei.