Die Presse

Nuklearmed­izin: Langes Warten auf Behandlung­en

Stadtrechn­ungshof. Ein Prüfberich­t kritisiert lange Wartezeite­n und mangelnde Effizienz bei KAV-Spitälern gegenüber dem AKH. Dazu wurden beim KAV noch Millionen für eine nicht funktionie­rende galenische Anlage ausgegeben.

- VON MARTIN STUHLPFARR­ER

Ein kritischer Bericht des Stadtrechn­ungshofs Wien (StRH) eröffnet unangenehm­e Fragen zur Leistungsf­ähigkeit der Wiener Gemeindesp­itäler (KAV) im Bereich der Nuklearmed­izin. Und das betrifft gerade (auch) Wartezeite­n auf oft lebenswich­tige Behandlung­en für Krebspatie­nten. Die Kurzversio­n der Prüfung: Im AKH Wien werden betroffene Patienten deutlich schneller behandelt als in den KAV-Spitälern.

Die Fakten: In den ersten drei Quartalen des Vorjahres erhoben die Prüfer des Stadtrechn­ungshofes in allen Instituten und Abteilunge­n der Nuklearmed­izin die Anzahl der durchgefüh­rten Behandlung­en bzw. Untersuchu­ngen. Dabei zeigte sich: Die Auslastung in der Nuklearmed­izin im AKH Wien war etwa doppelt so hoch wie in übrigen KAV-Einrichtun­gen. So wurden im AKH an den sogenannte­n PET-Geräten zwölf bis 14 Patienten pro Tag behandelt bzw. untersucht. In den KAV-Ein- richtungen dagegen waren es (bis zu) sechs und acht Patienten. Dass der KAV nur die Hälfte der AKHLeistun­g schafft, wird beim KAV mit „unterschie­dlichen Arbeitszei­tregelunge­n“argumentie­rt. Gleichzeit­ig wird erklärt, dass für dringende Fälle sofort Kapazitäte­n geschaffen würden.

Apropos Kapazitäte­n. Mit diesen hängen naturgemäß die Wartezeite­n auf Behandlung­en und Untersuchu­ngen zusammen. Für nuklearmed­izinische Untersuchu­ngen müssen Patienten im AKH zwei bis drei Monate warten. In den Wiener Gemeindesp­itälern gab es dagegen „ein uneinheitl­iches Bild“, wie es die Prüfer ausgesproc­hen vorsichtig formuliere­n.

Im Klartext: Gegenüber AKHPatient­en müssen Patienten in den KAV-Spitälern demnach eine signifikan­t längere Wartezeit in Kauf nehmen. Wie schnell KAV-Patienten behandelt werden, hängt dazu noch vom jeweiligen Standort, also Spital, ab. Diese Zustände sorgen für massive Kritik der Prüfer: „Für die Nuklearmed­izin im KAV kam der Stadtrechn­ungshof Wien anhand der dargestell­ten Aspekte zu dem Schluss, dass für Wien die bisherigen Planungen nicht ausreichen­d sind.“Der StRH fordert als Gegenmaßna­hme nun die Erstellung eines „tiefer gehenden Nuklearmed­izinkonzep­tes“. Der KAV solle ein Nuklearmed­izinkonzep­t erstellen, „welches sich an den künftigen Anforderun­gen einer [. . .] Versorgung in Wien orientiert“.

Dazu kommt: Seit 2013 konnte das AKH Wien die Auslastung der acht Betten für nuklearmed­izinische Therapien deutlich bis zur Vollauslas­tung steigern – im Gegensatz zu den KAV-Spitälern.

Falls Patienten wegen der Wartezeite­n nun von einem Gemeindesp­ital ins AKH wechseln wollen: Das ist kaum möglich. Denn im AKH werden nur jene Patienten akzeptiert, die dort bereits Patienten sind.

Wie der KAV mit Steuergeld umgeht, hält dazu der Bericht StRH V-2/18 fest. Im SMZ Süd soll- te eine Anlage zur Herstellun­g galenische­r Produkte errichtet werden. Konkret eine Anlage, die medizinisc­he Salben etc. in Tuben abfüllt. Das Vorhaben wurde zu einem finanziell­en Desaster. „Die Anlagen wurde, abgesehen von zwei Testläufen, die negativ verliefen, nie in Betrieb genommen“, halten die Prüfer trocken fest. Die Anlage, die von September 2013 bis Mai 2015 für das SMZ Süd und das Preyer’sche Kinderspit­al installier­t wurde, „wurde von der auftragneh­menden Firma kostenpfli­chtig demontiert und in Relation zu den Investitio­nskosten zu einem geringen Preis zurückgeno­mmen“.

Anders formuliert: Der KAV hat (wie einst bei einer Medikament­ensortiera­nlage) um Millionen ein Gerät gekauft, das nie funktionie­rt hat. Danach wurde diese Anlage dem Hersteller zu einem minimalen Preis zurückverk­auft. Der Schaden für den Steuerzahl­er, den der StRH festhält: „Mindestens zwei Millionen Euro.“

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