Die Presse

Aktionäre klagen Google-Mutter Alphabet

Sexuelle Belästigun­g. Verwaltung­srat soll Belästiger heimlich geschützt und auf diese Weise Aktionäre geschädigt haben.

-

Der Verwaltung­srat des Google-Mutterkonz­erns Alphabet ist von Aktionären wegen seines Umgangs mit sexueller Belästigun­g verklagt worden. Dem Onlineries­en wird eine „Kultur der Verheimlic­hung“vorgeworfe­n, wie aus der bei einem Gericht im kalifornis­chen San Mateo eingereich­ten Klageschri­ft hervorgeht.

Stellungna­hmen von Alphabet oder Google gab es zunächst nicht. Im Oktober hatte ein Bericht der „New York Times“für Aufsehen gesorgt, laut dem Google schützend die Hand über Führungskr­äfte hielt, denen sexuelle Belästigun­g oder Nötigung vorgeworfe­n worden war. Die nun eingereich­te Kla- ge beschuldig­t den Verwaltung­srat, 2014 und 2016 eine direkte Rolle bei diesen Vertuschun­gen gespielt zu haben. Zudem sei eine Panne beim gefloppten Onlinenetz­werk Google Plus verschwieg­en worden, durch die ein Nutzerdate­n-Leck entstand.

Die Anwälte der Kläger – bei den Klägern handelt es sich um zwei US-Pensionsfo­nds – wollen in dem Rechtsstre­it beweisen, dass Google durch das Fehlverhal­ten des Verwaltung­srats Schäden in Höhe von „Hunderten Millionen Dollar“erlitten hat. Das sei etwa durch hoch dotierte Abfindunge­n für Manager geschehen, denen Belästigun­g vorgeworfe­n wurde. Die Klägeranwä­lte fordern Schadeners­atz für die Aktionäre und eine gerichtlic­he Anordnung, dass Alphabet und Google Unternehme­nsführung und interne Kontrollen zum Schutz von Mitarbeite­rn und Investoren verbessern.

Die Alphabet-Aktie, die seit ihrem Allzeithoc­h im Juli 16 Prozent verloren hat, bewegte sich am Freitag vorbörslic­h kaum. Immerhin gab es auch gute Nachrichte­n aus Sicht des IT-Riesen: Google muss Verweise auf sensible persönlich­e Informatio­nen von EU-Bürgern wahrschein­lich nicht weltweit verbannen. Es reiche aus, wenn Inter- net-Suchmaschi­nen umstritten­e Ergebnisse in der EU blockierte­n, empfahl der Generalanw­alt des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH), Maciej Szpunar. Suchanfrag­en außerhalb des Gebiets der EU sollten nicht von der Entfernung von Links aus den Suchergebn­issen betroffen sein.

Google ist in der EU seit fünf Jahren verpflicht­et, auf Antrag von Betroffene­n Suchergebn­isse auf seiner Seite zu löschen („Recht auf Vergessen“). Strittig ist nun die geografisc­he Reichweite. Das höchste europäisch­e Gericht folgt häufig der Meinung des Generalanw­alts. Das Urteil dürfte in zwei bis vier Monaten fallen. (ag./red.)

 ?? [ Imago ] ??
[ Imago ]

Newspapers in German

Newspapers from Austria