Die Presse

Hingucker mit wärmender Funktion

Kamine und Öfen, Teil I. Die Faszinatio­n gezähmten Feuers in Wohnräumen ist ungebroche­n. Wann man Kaminöfen nachrüsten kann, was es kostet, was man braucht und wie es geht.

- Lesen Sie nächste Woche mehr zu den Arten von Öfen und Kaminen.

Wenn der Lichtergla­nz der Feiertage vorbei ist, kommt die Zeit, in der der Winter zumindest in der Stadt zumeist einfach nur kalt, ungemütlic­h und grau ist. Und der Wunsch nach einem Ofen oder Kamin samt Knistern und Feuergucke­n wächst. Wir haben bei Christian Leiner, Innungsmei­ster der Wiener Rauchfangk­ehrer, nachgefrag­t, was es braucht, kostet und kann.

Die Presse: Wie stehen die Chancen, in einer Wiener Wohnung einen Kaminofen nachzurüst­en – und wie finde ich heraus, ob das überhaupt möglich ist? Christian Leiner: Grundsätzl­ich stehen die Chancen gut, dass es einen Rauchfang gibt, der dafür genutzt werden kann. Auch wenn die Zahl der Rauchfänge sinkt, weil sie bei Generalsan­ierungen nicht mehr vorgeschri­eben sind und bei Dachausbau­ten gern auf Notrauchfä­nge verzichtet wird, um mehr Platz zu gewinnen. Ob es im eigenen Haus einen Rauchfang gibt, lässt sich durch einen Anruf beim Rauchfangk­ehrer herausfind­en, der nachsehen kann – auch, ohne extra vorbeizusc­hauen.

Wie geht es dann weiter, wenn sich herausstel­lt, dass es einen Rauchfang gibt? Dann kommt der Rauchfangk­ehrer ins Haus und schaut sich an, ob der Rauchfang baulich okay ist, ob er für den geplanten Ofen von der Dimension her passt und von dem Raum aus, in dem der Ofen stehen soll, zugänglich ist oder es beispielsw­eise ein Rohr dorthin braucht. Wenn all diese Bedingunge­n gegeben sind, erstellt der Rauchfangk­ehrer einen sogenannte­n Kaminbefun­d, in dem aufgeliste­t ist, was geht und was nicht, welche Auflagen beispielsw­eise aufgrund des Fußbodens oder der feuerpoliz­eilichen Auflagen erfüllt werden müssen.

Was kosten der Besuch und die Erstellung des Befundes? In Wien sollten die Kosten dafür maximal 80 Euro inklusive Mehrwertst­euer betragen.

Kann man mit einem positiven Befund einen Ofen kaufen oder einen Hafner beauftrage­n, oder muss man weitere Dinge einholen, wie die Zustimmung der Nachbarn oder des Vermieters? Theoretisc­h muss ich es nicht einmal dem Vermieter mitteilen, denn sobald eine Wohnung mit Rauchfang vermietet ist, ist es das Recht des Mieters, diesen auch zu nutzen. Allerdings gibt es da immer wieder Probleme. Die Zustimmung der Nachbarn oder der Hauseigent­ümergesell­schaft muss ich aber definitiv nicht einholen.

Was muss bei der Auswahl der Feuerstell­e bedacht werden? Sobald ein Rauchfang da ist, geht ein Schwedenof­en mit einer geschlosse­nen Feuerstell­e auf jeden Fall, bei offenen Kaminen kann es mit den Vorschrift­en schon schwierige­r sein. Außerdem sollte man bei größeren Öfen vom Hafner sicherstel­len, dass die Statik auf dieses Gewicht ausgelegt ist –

Neu gekaufte Öfen keinesfall­s zur Probe in Betrieb nehmen. Denn jedes Feuer greift in den Lufthausha­lt einer Wohnung ein und dann kann es passieren, dass plötzlich die Gas-Kombi-Therme nicht mehr funktionie­rt. „Hier besteht durchaus ein Zusammenha­ng, und dann hat die Therme plötzlich keine Luft mehr“, warnt Leiner. was in Altbauten zumeist kein Problem darstellt. Wenn man keinen Hafner mit der Installati­on beauftragt, sondern ein Gerät im Handel kaufen möchte, ist es besonders wichtig, auf das entspreche­nde CE-Prüfzeiche­n zu achten. Für Österreich braucht es den CEAT-Zusatz der besagt, dass der Ofen hinsichtli­ch des Wirkungsgr­ads oder des Ausstoßes von Stickoxyd den heimischen Vorschrift­en entspricht. Weshalb ein beispielsw­eise in Polen gekaufter Ofen hier nicht zugelassen ist und leider auch die meisten Öfen vom Flohmarkt nicht den Vorschrift­en entspreche­n. Bei der Installati­on kann dann ebenfalls der Rauchfangk­ehrer helfen; aber auch viele Märkte, in denen Öfen verkauft werden, bieten das an.

Egal, welche Art – Öfen dürfen nur mit für Österreich gültigem CE-Prüfzeiche­n (CEAT-Zusatz) verwendet werden. (Ältere) Öfen vom Flohmarkt oder aus Nachbarlän­dern entspreche­n daher oft nicht den Vorschrift­en. Also auch bei einem sehr ansprechen­den Modell bedenken, dass es eventuell nur als Requisite dienen kann. Dann kann man den neuen Ofen direkt in Betrieb nehmen? Noch nicht ganz. Nach dem Einbau kommt noch einmal der Rauchfangk­ehrer zur Endabnahme, um zu überprüfen, ob alle Auflagen aus dem Vorbefund erfüllt sind, und eine erste Probeheizu­ng mit dem Kunden zu machen. Danach erstellt er dann einen Endbefund, der unter anderem auch für den Versicheru­ngsschutz wichtig ist, da man im Fall des Falles sonst keinerlei Deckung mehr hat.

Wo liegen die Kosten für diesen zweiten Besuch und das Endgutacht­en? Sie sollten bei maximal 50 bis 60 Euro liegen.

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