Die Presse

BVT: Hauptbelas­tungszeuge­n im Visier der Justiz

Verfassung­sschutz. Zeugin P. will die Einladung in den U-Ausschuss nicht annehmen – sie könnte vorgeführt werden. Ex-Abteilungs­leiter W. sprach von illegaler Datensamml­ung – er wird beschuldig­t, selbst Derartiges angeordnet zu haben.

- VON ANNA THALHAMMER

Vor einem Jahr waren es die Aussagen von vier Hauptbelas­tungszeuge­n, die schließlic­h zur Hausdurchs­uchung im Bundesamt für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT) geführt hatten. Das sagte die führende Staatsanwä­ltin, Ursula Schmuderma­yer, im parlamenta­rischen Untersuchu­ngsausschu­ss aus.

Diese Hauptbelas­tungszeuge­n geraten nun selbst unter Beschuss und sind im Visier von Polizei und Justiz. Zeugin P. wäre für morgen, Dienstag, wieder für den U-Ausschuss geladen. Allerdings verweigert­e sie bisher konsequent, die Ladung entgegenzu­nehmen. Auch ein Bote war erfolglos.

Laut „Presse“-Informatio­nen wurden Telefonanr­ufe seitens der Parlaments­direktion sofort abgebroche­n. Der U-Ausschuss hat nun mehrere Möglichkei­ten, die von Bußgeld bis hin zur zwangsweis­en Vorführung durch die Polizei rei- chen. P.s erster Auftritt sorgte bei den Abgeordnet­en für Erstaunen. Sie hatte kaum Substanzie­lles beizutrage­n, dafür kristallis­ierte sich allerdings heraus, dass sie selbst durch politische Interventi­on überhaupt erst zu einem Posten im BVT gekommen war.

Verbotene Listen

Hauptbelas­tungszeuge W. war Abteilungs­leiter im BVT. Er stellte unter anderem in den Raum, dass Daten nicht korrekt gelöscht beziehungs­weise illegal kopiert worden sein könnten.

Nun wird W. von einer Zeugin schwer belastet. Sie gibt an, in ihrem Referat eine Liste geführt zu haben, in der Personen nach Staatszuge­hörigkeit und ihrer Tätigkeit bei einer ausländisc­hen Behörde evident gehalten wurden. Aus einem Mailverkeh­r geht hervor, dass sie selbst der Meinung war, dass es rechtlich nicht zulässig sei, diese Liste zu führen. Abteilungs­leiter W. habe sie aber ange- wiesen, die Liste weiterzufü­hren. Und er habe ihr gesagt, sie solle den Dateinamen auf einen „unverfängl­ichen Namen“ändern. Die Zeugin gibt an, dem nicht Folge geleistet zu haben.

Trotz dieser Aussage hat die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) bisher keine intensiven Ermittlung­en gegen W. angestellt. Dafür liegt gegen ihn eine Anzeige bei der Staatsanwa­ltschaft Korneuburg vor. W. wird auch als Schreiber jenes anonymen Pamphlets vermutet, das im Sommer 2017 überhaupt erst Anlass für die WKStA war, Ermittlung­en aufzunehme­n. In dem Papier finden sich etliche Anschuldig­ungen gegen Beamte des BVT und des Innenminis­teriums. Die meisten Vorwürfe stellten sich mittlerwei­le als haltlos heraus. Gegen mehrere Beschuldig­te wurden die Ermittlung­en darum bereits eingestell­t.

Die WKStA hat weiters ein Rechtshilf­eersuchen an die USA gestellt, um den Schreiber des Pamphlets ausfindig zu machen. Dieses war per Mail an die Behörde übermittel­t worden, man macht sich darum Hoffnung, dass es rückverfol­gbar ist. Ein Antwortsch­reiben der US-Behörden legt nahe, dass dazu tatsächlic­h Daten vorliegen – die Behörde fragte nach, warum diese Daten begehrt würden. Die WKStA schickte ihrerseits eine Begründung – jetzt heißt es wieder warten.

Alte und neue Zeugen

In der Zwischenze­it geht der Untersuchu­ngsausschu­ss weiter. Diese Woche wird noch einmal Innenminis­teriumsgen­eralsekret­är Peter Goldgruber aussagen sowie einige weniger bekannte Zeugen. Darunter eine Zeugin, die von der Opposition geladen wurde und deren Rolle unklar ist. Sie arbeitete im Innenminis­terium und war unter anderem für Abschiebun­gen zuständig. Im Internet fällt sie durch fremdenfei­ndliche Postings auf.

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