Die Presse

Was ein Waffenverb­ot bedeutet

Wiens Bürgermeis­ter, Michael Ludwig, will, dass eine mögliche neue Waffenverb­otszone das gesamte Stadtgebie­t umfasst. „Die Presse“bringt dazu die wichtigste­n Fragen und Antworten.

- VON MARTIN STUHLPFARR­ER

Bürgermeis­ter Ludwig will, dass eine neue Waffenverb­otszone das gesamte Stadtgebie­t umfasst.

Es kam überrasche­nd: Am Montag erklärte Wiens Bürgermeis­ter, Michael Ludwig (SPÖ), dass eine Waffenverb­otszone nicht punktuell – wie von der Polizei gefordert –, sondern in ganz Wien gelten soll. „Die Presse“beantworte­t dazu die wichtigste­n Fragen.

1 Was konkret bedeutet eine Waffenverb­otszone?

Seit Mitte August des Vorjahres ermöglicht das Sicherheit­spolizeige­setz, dass die Landespoli­zeidiensts­tellen „bestimmte öffentlich­e Orte“zu Waffenverb­otszonen erklären. Das betrifft öffentlich­e Orte, bei denen „gefährlich­e Angriffe“zu befürchten sind. Definiert wird das im Normalfall mit entspreche­nden Vorfällen, die sich an einem Ort ereignet haben. Ein typischer Fall wäre der Wiener Praterster­n, bei dem es zuletzt täglich Dutzende Polizeiein­sätze gab.

Das Besondere: In einer Waffenverb­otszone sind alle Waffen verboten, sie dürfen von den Beamten sogar beschlagna­hmt werden. Wobei der Begriff „Waffen“eher weit gefasst ist. Dazu zählen nicht nur Messer oder Pistolen, sondern auch zum Beispiel Eisenstang­en etc.

2 Dürfen Sportler oder Handwerker z. B. keine Eisenstang­e tragen?

„Ein Handwerker, der mit einer Eisenstang­e durch diese Zone geht, ist normal. Darauf nimmt das Gesetz Rücksicht, das ist nicht verboten“, heißt es im Magistrat. Auch dürfen Sportler mit ihrem Sportgerät, z. B. Baseballsp­ieler mit Baseballsc­hläger oder Sportbogen­schützen mit Pfeil und Bogen, durch die Zone gehen. Wer freilich ohne Grund mit einer Eisenstang­e oder einem Baseballsc­hläger durch eine solche Zone geht, kann angehalten und bestraft werden, bzw. es wird das betreffend­e Objekt abgenommen. Im Zweifelsfa­ll entscheide­n die Polizeibea­mten.

3 Wo genau soll diese Waffenverb­otszone in Wien gelten?

Die Wiener Polizei wollte nur den Praterster­n und den Donaukanal­Bereich rund um das Lokal Flex zur Waffenverb­otszone erklären. Ludwig dagegen will diese Zone auf ganz Wien ausweiten: „Die Wienerinne­n und Wiener sollen und müssen sich natürlich im gesamten Stadtgebie­t sicher fühlen. Daher fordere ich, dass die geplante Verordnung der Waffenverb­otszonen, wenn überhaupt, auf das gesamte Wiener Stadtgebie­t ausge- weitet werden soll“, erklärte der Bürgermeis­ter am Montag.

4 Hat die Initiative etwas mit den jüngsten Tötungsdel­ikten zu tun?

Nein. Das Innenminis­terium hat alle Landespoli­zeidirekti­onen aufgeforde­rt, Waffenverb­otszonen zu definieren. Die Landespoli­zeidirekti­on Wien hat vor Kurzem zwei Zonen in Wien vorgeschla­gen, den Bahnhof Praterster­n und eben den Bereich direkt am Donaukanal rund um das Lokal Flex.

Am Montag gab Wien nun seine Stellungna­hme zu dem Gesetz ab – auch als Reaktion auf die Forderunge­n der Wiener Polizei, nur den Praterster­n und den betreffend­en Bereich beim Donaukanal zur Waffenverb­otszone zu erklären. Damit stellt sich die Stadt Wien nun gegen die zwei geplanten Verbotszon­en, welche die Wiener Polizei vorgeschla­gen hat. Beim Praterster­n hätte sich die Situation seit Einführung des Alkoholver­bots deutlich verbessert – es sei keine Waffenverb­otszone mehr dort notwendig, wird seitens des Magistrats argumentie­rt. Im Bereich des Lokals Flex am Donaukanal dagegen hätte man derart gravierend­e Probleme, die eine Waffenverb­otszone erfordern würden, nicht registrier­en können.

5 Was sagt die Polizei zu Ludwigs Plan – wann kommt die Zone?

Die Wiener Stadtregie­rung darf eine Stellungna­hme abgeben, aber nichts entscheide­n – zuständig ist die Landespoli­zeidirekti­on Wien, die den Plan aber als „wohl rechtlich nicht zulässig“einstuft: Aufgrund der derzeitige­n Bestimmung­en sei dies nur „an bestimmten öffentlich­en Orten zulässig“, also nicht für ein gesamtes Stadtgebie­t. Auch sei laut Polizei zu berücksich­tigen, ob es bereits zu gefährlich­en Angriffen an diesen Orten kam. Das trifft jedenfalls nicht für die überwiegen­de Mehrheit des Wiener Stadtgebie­ts zu.

Überrasche­nderweise zeigt sich auch die neue grüne Wiener Parteichef­in, Birgit Hebein, skeptisch. Zwar begrüßt sie den Vorstoß gegen „echte Waffen“. Aber alle Gegenständ­e zu verbieten, die als Waffen benutzt werden könnten, sieht sie als „Eingriff in die persönlich­e Freiheit aller Wiener“.

6 Ist eine Waffenverb­otszone zeitlich unbefriste­t?

Sie ist grundsätzl­ich auf drei Monate befristet. Allerdings kann sie alle drei Monate verlängert werden, sodass sie doch zu einer Dauereinri­chtung werden kann.

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