Ären längst verteilt
Verhandlungen über das Austrittsabkommen und die Grundzüge der künftigen Beziehung zwischen Brüssel und London zustimmen, um Premierministerin Theresa May (oder einem etwaige Nachfolger) mehr Zeit zu geben, um eine Mehrheit im Parlament von Westminister zu finden?
Diese Frage wollte man am Montag seitens der Europäischen Kommission, die als „Hüterin der Verträge“eigentlich für die rechtliche Einhegung solcher Eventualitäten zuständig wäre, nicht beantworten. „Sie haben zwei Fehler in ihrer Frage begangen, nämlich die Wörter ,falls‘ und ,wenn‘ verwendet“, ätzte der Sprecher von Kommis- sionspräsident Jean-Claude Juncker, Margaritis Schinas, auf die Frage der „Presse“, wie die parlamentarische Vertretung der Briten im Falle einer Fristerstreckung für die Austrittsverhandlungen aussehen könnte. „Wir werden uns nicht an der Interpretation der Interpretation oder der Klärung der Klärung beteiligen.“
Übergangslösung wie bei Beitritten
Klar ist: Selbst wenn die Briten willens und fähig wären, noch rasch eine EU-Wahl zu organisieren, gäbe es nach dem derzeitigen Stand der Dinge keinen Platz im Europaparlament für ihre Abgeordneten. Denn 27 der bisher britischen Mandatare sind ja bereits anderen Mitgliedstaaten versprochen; wieso sollten sie diese aufgeben? Und vor allem: für wie lange?
Denkbar ist, dass die Briten im Fall eines erst nach dem 29. März stattfindenden Brexit durch aus Westminister entsendete Abgeordnete im Europaparlament vertreten werden. So handhabt man in der EU schon jetzt die parlamentarische Vertretung von neuen Mitgliedstaaten, die mitten in einer Legislaturperiode beitreten (so auch im Falle Österreichs). Wie viele jedoch und wie lange: Das steht in den Sternen.