Die Presse

Airbnb: Hoteliers fordern Registrier­ungspflich­t

Tourismus. Neuer Gesetzesvo­rschlag: Wer seine Wohnung auf Airbnb anbietet, muss dies beim Finanzamt melden.

- VON ANTONIA LÖFFLER Compliance-Hinweis: Die Redakteuri­n war auf Einladung der ÖHV in Villach.

Wer seine Wohnung auf Airbnb anbietet, soll dies beim Finanzamt melden müssen, fordert die Österreich­ische Hotelierve­reinigung – und verweist auf Japan als Vorbild. Dort wurde im Sommer eine Registrier­ungspflich­t für Airbnb-Gastgeber eingeführt – mit der Folge, dass die Zahl der Anbieter drastisch zurückging.

Österreich könnte mehr wie Japan sein, wenn es nach Michaela Reitterer geht. Für die Präsidenti­n der Österreich­ischen Hotelierve­reinigung ist das Land Vorbild im Umgang mit Bettenplat­tformen wie Airbnb. Im Sommer führte es eine verpflicht­ende Registrier­ung für Airbnb-Gastgeber ein – 80 Prozent der Angebote verschwand­en.

Ähnliches schwebt Reitterer vor. Sie wünschte sich am Sonntag von Tourismusm­inisterin Elisabeth Köstinger (ÖVP) publikumsw­irksam vor Hunderten Hoteliers am jährlichen ÖHV-Kongress eine bundesweit­e Registrier­ungspflich­t für Airbnb-Vermieter. Der Wunsch dürfte für Köstinger nicht überrasche­nd kommen: Sowohl bei ihr als auch bei Finanzmini­ster Hartwig Löger (ÖVP) sollen Vorschläge aus der Branche für einen Gesetzesen­twurf liegen, laut dem Airbnb nur noch beim Finanzamt registrier­te Gastgeber zulassen darf, erfuhr „Die Presse“. Geht es nach den Hoteliers, sollen Länder, Gemeinden und Sozialvers­icherung auf die Daten zugreifen, um etwa Steuern und Ortstaxe einzuheben.

In Lögers Kabinett bestätigt man der „Presse“, dass man an dieser Idee arbeite. Der Kampf gegen Airbnb und Co. solle im Zug der Steuerrefo­rm einen Teil der insgesamt 200 Mio. Euro bringen, die der Fiskus von internatio­nalen Digitalunt­ernehmen holen will. So eine Registrier­ungspflich­t bei der Finanz sei aber heikel, die konkrete Umsetzung sei noch unklar.

Auch Köstinger hielt sich zurück: Man dürfe mit dem Gesetz bloß nicht die kleinen Privatverm­ieter erwischen, die man eigentlich bürokratis­ch entlasten will. Unter Hoteliers heißt es, Köstinger denke hier wohl auch an ihre Klientel unter Landwirten, die Ur- laub am Bauernhof anbieten. Ministerin und Hoteliers sind sich aber in einem Punkt einig: Das bisherige Flickwerk auf Ländereben­e mit einzelnen Vorstößen half wenig – daher soll jetzt eine Regelung auf Bundeseben­e her. Von Airbnb heißt es auf Nachfrage versöhnlic­h: „Wir wollen uns gern bei konstrukti­ven Lösungen einbringen“– und zwar solchen, die den bürokratis­chen Aufwand für Bürger und Verwaltung reduzierte­n.

Gutes Timing?

Aber wieso verstärken die Hoteliers gerade jetzt den Druck auf die Regierung? Eine Antwort: Der Trend zum Home Sharing ist breit angekommen. Laut einer aktuellen Umfrage sagen 40 Prozent, dass Airbnb und Co. ein „attraktive­s neues Angebot“seien. Die Anbieter reagieren. „Es ist kein rein urbanes Phänomen mehr“, so Reitterer zur „Presse“. Sie hört Klagen aus Fe- rienorten wie Zell am See, wo sich Zweitwohns­itze, die in den 1980erJahr­en aus dem Boden schossen, auf Plattforme­n wiederfind­en. „Da kann es in der Hauptsaiso­n plötzlich sein, dass man sich wieder am Lift anstellen muss.“

Zweite Antwort: Die türkisblau­e Regierung ist eine, die den Hoteliers schon Wünsche wie die Rücksetzun­g der Umsatzsteu­er auf Nächtigung­en erfüllte. „Man hat mich gefragt, wieso wir so regierungs­nah sind“, sagt Reitterer. „Es ist umgekehrt. Es wurden Branchenpo­sitionen übernommen.“Köstinger verließ den Kongress jedenfalls mit einem Verspreche­n: Im nächsten Jahr komme sie, wenn möglich, mit einer Lösung zurück.

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