Manche Unionsbürger haben gleich zwei Mal die Wahl
EU-Wahl. Eine Person darf nicht in zwei Ländern ihre Stimme abgeben. Ausländer in Österreich können es sich aber aussuchen, wo sie wählen.
Wien. Für gewöhnlich haben EU-Bürger mit einem fremden Pass in Österreich einen Nachteil, wenn es um das Wahlrecht geht. Es gibt für sie nämlich keines – einmal abgesehen von der Kommunalebene. Bei der kommenden Europawahl am 26. Mai sind sie in gewisser Hinsicht privilegiert: Sie können entscheiden, in welchem Land sie ihre Stimme abgeben. In jenem, in dem sie gerade leben. Oder in jenem, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen. Eine Deutsche in Wien kann also die österreichischen EU-Abgeordneten wählen, wenn sie möchte. Umgekehrt kann ein Tiroler, der sich in Spanien niedergelassen hat, den dortigen Mandataren seine Stimme geben.
Die Voraussetzungen dafür: EU-Bürger dürfen nicht wegen einer strafrechtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein, müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Und sie müssen einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz abgeben. Das Formular erhält man entweder direkt im Gemeindeamt (bzw. in Wien bei der Magistratsabteilung 62) oder auf der Website www.help.gv.at – inklusive Übersetzungshilfen. Auch ein Identitätsnachweis und der Meldezettel werden bei der Einreichung benötigt.
Die Frist läuft am 12. März ab
Wer bei der kommenden EU-Wahl die österreichischen Abgeordneten wählen möchte, muss bis zum 12. März in der Wählerevidenz aufscheinen. Genau einen Monat ist also dafür noch Zeit. Einmal in dem Register eingetragen, bleibt man dort auch bis zum Ende des Aufenthalts in Österreich. Man wählt dann also auch bei der nächsten EUWahl hier mit.
Bürger, die im Herkunftsland ihre Stimme abgeben möchten, brauchen hingegen nichts zu unternehmen. Allerdings gilt zu beachten, dass nicht jedes Land in der Euro- päischen Union eine Briefwahl erlaubt. In Tschechien, Irland, Malta und der Slowakei ist das nicht der Fall. Außerdem gilt das aktive Wahlalter von 16 Jahren bis auf Malta nur in Österreich, alle anderen Staaten erlauben die Stimmabgabe erst ab dem 18. Geburtstag. Unionsbürger können auch in Österreich kandidieren: Mit 18 Jahren ist das Mindestalter für das passive Wahlrecht auch vergleichsweise niedrig. In Griechenland und Italien müssen Kandidaten beispielsweise mindestens 25 Jahre alt sein.
Anzahl der Wahlberechtigten steigt
Von der Möglichkeit, in Österreich mitzuwählen, machten bei der vergangenen EUWahl im Jahr 2014 viele Unionsbürger Gebrauch: Insgesamt 33.184 Menschen. Im Vergleich zum Urnengang im Jahr 2009 war das ein Anstieg von rund neun Prozent. Die meisten wahlberechtigten nicht österreichischen Unionsbürger lebten in Wien, gefolgt von Ober- und Niederösterreich. Die Anzahl der Auslandsösterreicher, die in ihrem Herkunftsland wählen wollten, sank hingegen um knappe 13 Prozent auf 34.773.
Eines ist Unionsbürgern allerdings nicht erlaubt, selbst wenn sie Doppelstaatsbürger sind: nämlich in zwei Ländern zu wählen. Auch Menschen mit zwei Pässen müssen sich für die Stimmabgabe in einem Staat entscheiden. Für Schlagzeilen in eigener Sache hatte in der Vergangenheit „Die Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo gesorgt. Er hatte während einer Fernsehsendung zugegeben, bei der Europawahl zweimal gewählt zu haben. Einmal als italienischer Staatsbürger im Konsulat des Landes in Hamburg und ein zweites Mal als deutscher Staatsbürger in einer Hamburger Volksschule. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts der Wahlfälschung, stellte das Verfahren aber wegen geringer Schuld und gegen eine „namhafte“finanzielle Auflage ein. (ib)