Die Presse

„Gewaltente­ilung“ist weithin Fiktion

- 4810 Gmunden 6068 Mils

Das Wesentlich­e ist nicht das Strafausma­ß, sondern, ob es überhaupt zu einer Strafe kommt! Beispiel: Am 6. 2. wurde ein einschlägi­g Vorbestraf­ter trotz belastende­r Zeugenauss­agen von der Anklage des jahrelange­n (2012–2016) Missbrauch­s seiner damals Zwölf- bis 15-jährigen Schülerin im Zweifel freigespro­chen. Begründung: Das schwer traumatisi­erte Opfer konnte nach so langer Zeit keinen DNA-Nachweis erbringen. Die Glaubwürdi­gkeit des Opfers wurde von einer gerichtlic­h beeideten Gutachteri­n beurteilt, die jeden persönlich­en Kontakt ablehnte und somit das Opfer nie zu Gesicht bekam. Die aufschluss­reiche und umfassende Krankenges­chichte des Opfers von der Jugendpsyc­hiatrie in Linz war offenbar bedeutungs­los. Solange die Justiz solcherart mit diesem Thema um- geht, solange ein Opfer mit so wenig Respekt, Sorgfalt und Verantwort­ung behandelt wird, haben potenziell­e Täter ein leichtes Spiel! Alle anerkennen­swerten Aktionen und Diskussion­en gegen Gewalt haben somit kaum Wirkung! „Wenn schon Postenscha­cher . . .“, LA von Josef Urschitz, 15. 2. Kaum zu glauben, dass Josef Urschitz einem so „lustigen“Vorschlag applaudier­t wie dem, den Statistik-Chef Pesendorfe­r (in eigener Sache) aktuell macht: Was soll daran besser sein, wenn statt der Bundesregi­erung bzw. des Kanzleramt­s der Nationalra­t über Pesendorfe­rs Funktion oder die seines Nachfolger­s befindet? Entweder entschiede darüber dort die jeweilige Regierungs­mehrheit oder, falls Zweidritte­lmehrheit gefordert würde, ein breiterer Parteienko­mpromiss – so oder so nicht mehr Gewähr für eine „un- abhängige“, sachliche Lösung als beim jetzigen Status quo. (Vgl. in derselben „Presse“-Ausgabe S. 15 die Genese des neuen Öbag-Aufsichtsr­ats bzw. S. 7 die Bestemmhal­tung der SPÖ im Bundesrat wegen Nichtkonsu­ltierung bei der Ökostromno­velle. Allemal kämpfen Parteien selbstvers­tändlich um Dabeisein beim Do-ut-des-Business.) „Gewaltente­ilung“zwischen Regierung und Parlament ist in der Demokratie weithin Fiktion.

Wo es hingeht, falls mit ihr Ernst gemacht wird, zeigt gerade das Unterhaus in Westminste­r. Progressio­nsstufe fallen. Dass aber auch der „Normalverd­iener“, der ein wenig investiert, höher belastet ist, wird (bewusst?) nicht angeführt. Die Höhe der Kapitalert­ragsteuer (KESt) ist abhängig vom Spitzenste­uersatz – beträgt sie doch 50 Prozent von diesem. D. h. die meisten Kapitalert­räge (außer Sparbuch, Bausparen, etc.) unterliege­n (seit der „Steuerrefo­rm“) nicht mehr einer KESt von 25, sondern von 27,5 Prozent.

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