„Gewaltenteilung“ist weithin Fiktion
Das Wesentliche ist nicht das Strafausmaß, sondern, ob es überhaupt zu einer Strafe kommt! Beispiel: Am 6. 2. wurde ein einschlägig Vorbestrafter trotz belastender Zeugenaussagen von der Anklage des jahrelangen (2012–2016) Missbrauchs seiner damals Zwölf- bis 15-jährigen Schülerin im Zweifel freigesprochen. Begründung: Das schwer traumatisierte Opfer konnte nach so langer Zeit keinen DNA-Nachweis erbringen. Die Glaubwürdigkeit des Opfers wurde von einer gerichtlich beeideten Gutachterin beurteilt, die jeden persönlichen Kontakt ablehnte und somit das Opfer nie zu Gesicht bekam. Die aufschlussreiche und umfassende Krankengeschichte des Opfers von der Jugendpsychiatrie in Linz war offenbar bedeutungslos. Solange die Justiz solcherart mit diesem Thema um- geht, solange ein Opfer mit so wenig Respekt, Sorgfalt und Verantwortung behandelt wird, haben potenzielle Täter ein leichtes Spiel! Alle anerkennenswerten Aktionen und Diskussionen gegen Gewalt haben somit kaum Wirkung! „Wenn schon Postenschacher . . .“, LA von Josef Urschitz, 15. 2. Kaum zu glauben, dass Josef Urschitz einem so „lustigen“Vorschlag applaudiert wie dem, den Statistik-Chef Pesendorfer (in eigener Sache) aktuell macht: Was soll daran besser sein, wenn statt der Bundesregierung bzw. des Kanzleramts der Nationalrat über Pesendorfers Funktion oder die seines Nachfolgers befindet? Entweder entschiede darüber dort die jeweilige Regierungsmehrheit oder, falls Zweidrittelmehrheit gefordert würde, ein breiterer Parteienkompromiss – so oder so nicht mehr Gewähr für eine „un- abhängige“, sachliche Lösung als beim jetzigen Status quo. (Vgl. in derselben „Presse“-Ausgabe S. 15 die Genese des neuen Öbag-Aufsichtsrats bzw. S. 7 die Bestemmhaltung der SPÖ im Bundesrat wegen Nichtkonsultierung bei der Ökostromnovelle. Allemal kämpfen Parteien selbstverständlich um Dabeisein beim Do-ut-des-Business.) „Gewaltenteilung“zwischen Regierung und Parlament ist in der Demokratie weithin Fiktion.
Wo es hingeht, falls mit ihr Ernst gemacht wird, zeigt gerade das Unterhaus in Westminster. Progressionsstufe fallen. Dass aber auch der „Normalverdiener“, der ein wenig investiert, höher belastet ist, wird (bewusst?) nicht angeführt. Die Höhe der Kapitalertragsteuer (KESt) ist abhängig vom Spitzensteuersatz – beträgt sie doch 50 Prozent von diesem. D. h. die meisten Kapitalerträge (außer Sparbuch, Bausparen, etc.) unterliegen (seit der „Steuerreform“) nicht mehr einer KESt von 25, sondern von 27,5 Prozent.