Neue Karfreitagregel wieder rechtswidrig?
ÖVP und FPÖ haben sich auf eine „Halbtagesregelung“für den Karfreitag geeinigt. Sie wollen, dass der Feiertag für alle um 14 Uhr beginnt. Die Regelung soll bereits für den nächsten Karfreitag gelten. Ausgangspunkt der Debatte war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Er erklärte es für rechtswidrig, dass am Karfreitag laut Gesetz nur Altkatholiken und Evangelische freihaben. Das diskriminiere andere Arbeitnehmer.
Doch auch wenn das Gesetz geändert wird, bleiben Kollektivverträge bestehen, laut denen der Karfreitag für Evangelische und für Altkatholiken ganz frei ist. Dadurch entstünde wieder eine EUrechtswidrige Ungleichbehandlung. Kritik am Regierungsplan kam zudem von der Evangelischen Kirche, der AK, dem ÖGB und von der Wirtschaft, die die Mehrkosten abgegolten sehen will.