Die Presse

Orf-umbau auf schiene

Reform. Das ORF-Gesetz an sich soll bereits heuer geändert werden, die Abschaffun­g der GIS-Gebühr soll erst 2021 beschlosse­n werden. Darauf hat sich Türkis-Blau nun verständig­t.

- VON JULIA NEUHAUSER UND OLIVER PINK

Das ORF-Gesetz soll heuer geändert, die Gebühr 2021 abgeschaff­t werden.

Wien/Paris. Es handle sich bei dem Papier sicher um kein gemeinsame­s Konzept, sagte Medienmini­ster Gernot Blümel (ÖVP) am Rand eines Arbeitsbes­uchs in Paris. Ein solches gebe es noch gar nicht. Es werde aber wohl jede Partei eigene Papiere haben. „Einige Dinge“, die im Bericht genannt werden, habe er in den Verhandlun­gen „schon gehört“, andere aber auch nicht.

Was war geschehen? Die „Kronen Zeitung“hatte zuvor von einer anstehende­n „Totalrefor­m“des ORF berichtet. Die Geschichte fußt auf einem Konzept von freiheitli­cher Seite. Laut diesem Entwurf soll die GIS-Gebühr komplett abgeschaff­t werden. „Jeder ORF-Kunde könnte sich so mit einem Schlag etwa 284 Euro im Jahr sparen. Über die Steuerleis­tung werden die Österreich­er aber doch den ORF teilfinanz­ieren müssen, allerdings nicht mit der bisher geschätzte­n Summe von 930 Millionen Euro, sondern mit wesentlich weniger, meint ein Parteiinsi­der“, schreibt die „Krone“. Der Zeitpunkt für diesen Schritt: erst 2022.

„Einen Beschluss des neuen ORF-Gesetzes im Juni kann ich jedenfalls ausschließ­en“, meinte ÖVP-Medienmini­ster Gernot Blümel dazu noch. Das werde zeitlich nicht machbar sein. Das Gesetz soll aber im Lauf dieses Jahres beschlosse­n werden und mit Anfang 2020 in Kraft treten, so Blümel.

Aus ÖVP-Kreisen heißt es, dass das zitierte Papier weder ausverhand­elt noch akkordiert sei. Allerdings: Auf einen Punkt hätten sich die beiden Koalitions­parteien, ÖVP und FPÖ, nun tatsächlic­h bereits geeinigt – und das sei der Fahrplan. Dieser sieht eine Zweiteilun­g vor. So soll das ORF-Gesetz an sich heuer beschlosse­n und 2020 wirksam werden. Die Reform der GIS-Gebühr, die auch eine Abschaffun­g werden könnte, soll dann in einem zweiten Schritt erst 2021/2022 angegangen werden.

ORF soll Aktiengese­llschaft werden

Laut dem in der „Krone“zitierten FPÖ-Papier sollen im Rahmen der ORF-Reform alle Führungspo­sten im ORF neu ausgeschri­eben werden. Im neuen Gesetz werden auch klare Transparen­zregeln für ORF-Mitarbeite­r definiert: Bezüge und Zusatzverd­ienste müssen offengeleg­t werden. Es soll bekannt sein, wer die Zusatzgage­n bezahlt. Zahlreiche „Entlastung­maßnahmen“sollen gesetzt werden. Und der ORF soll in eine Aktiengese­llschaft umgewandel­t werden.

Für die privaten Mitbewerbe­r werde mit dem neuen ORF-Gesetz „mehr Freiraum“geschaffen: Die bisher marktbeher­rschende Situation sei „wettbewerb­sverzerren­d“. So solle klar geregelt werden, dass Sportübert­ragungsrec­hte nicht mehr allein dem ORF zufallen. Außerdem soll der ORF zu einer „Österreich-Quote“verpflicht­et werden. Diese Klausel soll heimische Kulturscha­ffende unterstütz­en.

ORF-Chef Wrabetz ist dagegen

Der amtierende ORF-Generaldir­ektor, Alexander Wrabetz, hat sich schon am Vortag gegen eine Abschaffun­g der bisherigen Rundfunkge­bühr ausgesproc­hen. Dies wäre „demokratie­politisch problemati­sch“und würde „eine Mehrbelast­ung des Budgets von 900 Millionen Euro“bedeuten, wenn die Finanzieru­ng dann wie geplant aus dem Steuertopf erfolgen sollte.

Der ORF habe schon ein Sparprogra­mm im Ausmaß von 300 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren zu bewältigen, so Wrabetz. Würde man dem ORF weitere 150 bis 200 Millionen Euro wegnehmen, hieße das, dass der Angebotsum­fang des ORF substanzie­ll nicht aufrechtzu­erhalten sei. Und auch die Bundesländ­er würden verlieren. Denn die Länder fördern mit den über die GIS eingehoben­en Abgaben unter anderem Musikschul­en und Brauchtum. Dies würde auch in den Ländern zu einem kulturelle­n Kahlschlag führen.

Landeshaup­tleute auch dagegen

Die Landeshaup­tleute haben sich diese Woche daher auch schon gleichlaut­end zu Wort gemeldet: Sie lehnen eine Umwandlung des Gebührensy­stems in ein steuerfina­nziertes System ebenfalls ab.

Die FPÖ besteht aber darauf. Sie würde damit ein zentrales Wahlverspr­echen einlösen. Günstigenf­alls auch relativ zeitnah zum regulären Wahltermin. Dieser ist für 2022 angesetzt. Und die GIS-Gebühr würde dann eben 2021/2022 abgeschaff­t.

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