Türkei darf nicht Imame finanzieren
VfGH bestätigt Ausweisung der islamischen Seelsorger.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigt in einem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis das im Islamgesetz festgeschriebene Verbot der Auslandsfinanzierung. Das Gesetz war 2015 noch von der rot-schwarzen Koalition beschlossen worden. Auf Grundlage des Gesetzes verkündete die türkis-blaue Regierung im Vorjahr die Ausweisung mehrerer Imame. Zwei davon (und Angehörige) hatten sich an den VfGH gewandt. Die Seelsorger waren von der Türkei entsandt und für den Verein Atib in Österreich aktiv, bevor sie das Land verlassen mussten.
Und zwar zu Recht, wie die Höchstrichter befanden. Zwar greife der Gesetzgeber in die Religionsfreiheit ein. Aber der Eingriff sei nicht unverhältnismäßig, liege doch die Wahrung der Unabhängigkeit von Religionsgesellschaften im öffentlichen Interesse. Erlaubt bleiben müsse aber der Empfang von privaten Spenden aus dem Ausland, betonten die Richter. In diese Richtung müsse das Gesetz daher interpretiert werden.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft betonte in einer Aussendung, ihr stehe nun „der Weg zum EuGH“(gemeint wohl: EGMR) offen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte noch prüfen, ob Österreich die Religionsfreiheit verletzt hat.
Kanzler Sebastian Kurz begrüßte das VfGH-Erkenntnis: Das 2015 von ihm erarbeitete Gesetz gebe „uns Gott sei Dank die Möglichkeit, gegen den politischen Islam anzukämpfen“. Vizekanzler Heinz-Christian Strache erklärte, das Erkenntnis zeige, dass die Regierung mit ihren Maßnahmen auf dem richtigen Weg sei. 2015 hatte der FPÖ-Chef (damals in Opposition) das Gesetz noch als „Pfusch“, der dem radikalen Islamismus nicht genug entgegentrete, bezeichnet. (aich)