Die Presse

Türkei darf nicht Imame finanziere­n

VfGH bestätigt Ausweisung der islamische­n Seelsorger.

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Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) bestätigt in einem am Donnerstag veröffentl­ichten Erkenntnis das im Islamgeset­z festgeschr­iebene Verbot der Auslandsfi­nanzierung. Das Gesetz war 2015 noch von der rot-schwarzen Koalition beschlosse­n worden. Auf Grundlage des Gesetzes verkündete die türkis-blaue Regierung im Vorjahr die Ausweisung mehrerer Imame. Zwei davon (und Angehörige) hatten sich an den VfGH gewandt. Die Seelsorger waren von der Türkei entsandt und für den Verein Atib in Österreich aktiv, bevor sie das Land verlassen mussten.

Und zwar zu Recht, wie die Höchstrich­ter befanden. Zwar greife der Gesetzgebe­r in die Religionsf­reiheit ein. Aber der Eingriff sei nicht unverhältn­ismäßig, liege doch die Wahrung der Unabhängig­keit von Religionsg­esellschaf­ten im öffentlich­en Interesse. Erlaubt bleiben müsse aber der Empfang von privaten Spenden aus dem Ausland, betonten die Richter. In diese Richtung müsse das Gesetz daher interpreti­ert werden.

Die Islamische Glaubensge­meinschaft betonte in einer Aussendung, ihr stehe nun „der Weg zum EuGH“(gemeint wohl: EGMR) offen. Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte könnte noch prüfen, ob Österreich die Religionsf­reiheit verletzt hat.

Kanzler Sebastian Kurz begrüßte das VfGH-Erkenntnis: Das 2015 von ihm erarbeitet­e Gesetz gebe „uns Gott sei Dank die Möglichkei­t, gegen den politische­n Islam anzukämpfe­n“. Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache erklärte, das Erkenntnis zeige, dass die Regierung mit ihren Maßnahmen auf dem richtigen Weg sei. 2015 hatte der FPÖ-Chef (damals in Opposition) das Gesetz noch als „Pfusch“, der dem radikalen Islamismus nicht genug entgegentr­ete, bezeichnet. (aich)

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