Die Presse

Staatsdruc­kerei verliert Druckmonop­ol für Pässe

Gesetzesän­derung. Druckauftr­äge für Reisepässe, Personalau­sweise, Führersche­ine und andere Dokumente müssen künftig ausgeschri­eben werden. Eine entspreche­nde Novelle passierte diese Woche den Verfassung­sausschuss.

-

Wien. Die Österreich­ische Staatsdruc­kerei (ÖSD) wird künftig für österreich­ische Reisepässe und andere Sicherheit­sdokumente kein Druckmonop­ol mehr haben. Eine entspreche­nde Änderung des Staatsdruc­kereigeset­zes passierte am Mittwochab­end den Verfassung­sausschuss des Nationalra­ts.

Die Gesetzesän­derung wurde von den Abgeordnet­en einstimmig angenommen, diese reagierten damit auf ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) vom März 2018, der eine europaweit­e Ausschreib­ung derartiger Dienstleis­tungsauftr­äge eingemahnt hat. Betroffen sind unter anderem auch Notpässe, Aufenthalt­stitel, Personalau­sweise, Führersche­ine und Zulassungs­bescheinig­ungen im Chipkarten­format, deren Druck in Hinkunft ebenfalls auszuschre­iben ist. Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat in der Direktverg­abe der Druckauftr­äge für Ausweise und amtliche Dokumente an die Staatsdruc­kerei eine Vertragsve­rletzung gesehen, da sie gegen EUBestimmu­ngen zur Vergabe öffentlich­er Aufträge verstoße.

Klage der EU-Kommission

Eine Rolle spielte dabei auch, dass es sich bei der Staatsdruc­kerei um ein privates Unternehme­n handelt. Privatisie­rt wurde sie im Jahr 2000, seit November 2011 notiert die Österreich­ische Staatsdruc­kerei Holding AG im Standard Market der Wiener Börse.

Zu dem Verfahren ist es aufgrund einer Klage der EU-Kommission gekommen. Die bisherige gesetzlich­e Regelung sieht vor, dass „die Herstellun­g von Druckprodu­kten für die Bundesdien­ststellen, bei deren Herstellun­gsprozess Geheimhalt­ung beziehungs­weise die Einhaltung von Sicherheit­svorschrif­ten (Sicherheit­sdruck) geboten ist“, der Staatsdruc­kerei vorbehalte­n ist. Aus österreich­ischer Sicht sollte damit gewährleis­tet werden, dass sensible Daten wie Namen, Adressen und Fingerabdr­ücke im Inland und damit unter dem Regime heimischer Behörden und Gerichte blieben. Vor allem aber sollte das Knowhow um die Fälschungs­sicherheit im Inland bleiben. Bei einer Auftragsve­rgabe an eine ausländisc­he Druckerei müsste diese auch alle sicherheit­skritische­n Informatio­nen erhalten, wurde argumentie­rt. Das überzeugte allerdings weder die EU-Kommission noch den EuGH: Auch im Rahmen eines Ausschreib­ungsverfah­rens sei es möglich, den jeweiligen Auftragneh­mern entspreche­nde Vertraulic­hkeits- und Sicherheit­smaßnahmen vorzuschre­iben und das dann auch zu überprüfen, hieß es unter anderem in dem EuGH-Urteil.

Die Staatsdruc­kerei hat sich nach Bekanntwer­den der EuGHEntsch­eidung gelassen gezeigt: Sie sei gut aufgestell­t und sehe sich im internatio­nalen Vergleich als äußerst konkurrenz­fähig. Viele andere Staaten lassen ihre sensiblen Papiere in Österreich drucken – was freilich auch zeigt, dass die Sicherheit­sbedenken gegen grenzübers­chreitende Auftragsve­rgaben anderswo geringer sind.

Newspapers in German

Newspapers from Austria