Geförderter Wohnbau in Wien tritt in Kraft
Am Donnerstag ist in Wien die Widmungskategorie Geförderter Wohnbau in Kraft getreten. Bei Neuwidmungen ab einer gewissen Größe müssen zwei Drittel der Fläche künftig für den geförderten Wohnbau reserviert werden. Der Passus in der neuen Bauordnung war im vergangenen November im Wiener Landtag beschlossen worden. Die Regelung betrifft Neuwidmungen ab einer Wohnnutzfläche von 5000 Quadratmetern. Nicht betroffen sind hingegen Einfamilienhäuser. In bestehende Widmungen wird durch die Novelle nicht eingegriffen.