Die Presse

Volksanwal­t wird nach Hungertod aktiv

Die Rolle der Behörden sei „aufklärung­sbedürftig“.

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Nach dem mysteriöse­n Tod einer 45-Jährigen und ihrer beiden Töchter durch Verhungern in einer Wohnung in Wien-Floridsdor­f hat sich nun die Volksanwal­tschaft eingeschal­tet. „Aufklärung­sbedürftig erscheint, warum die Behörde im Jahr 2017 keine Gefahr für das Kindeswohl annahm und der Familie offenbar auch keine weiterführ­enden Betreuungs­angebote machte“, sagte Volksanwal­t Günther Kräuter.

Vieles deutet darauf hin, dass die Tragödie mit einer psychische­n Erkrankung der Mutter zusammenhä­ngen könnte. Schon vor Jahren soll bei der Frau eine entspreche­nde Diagnose gestellt worden sein. Ob das zu einem offenbar freiwillig­en Verhungern auch der 18-jährigen Zwillingst­öchter geführt haben könnte, blieb zunächst unbeantwor­tet.

Im Dezember 2016 kam die Familie in Kontakt mit den Behörden, als die Frau ihre Töchter von der Schule nahm. Betreuer aus einem Mentorenpr­ojekt schalteten das Jugendamt ein. Die „Abklärung der Situation“endete im März 2017. Ab diesem Zeitpunkt sah die Wiener Kinder- und Jugendhilf­e (MA 11) keine Notwendigk­eit mehr für weitere Maßnahmen. Deshalb will die Volksanwal­tschaft nun die Stadt Wien um eine Stellungna­hme bitten und Akteneinsi­cht nehmen. (APA)

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