Bub ertrunken: Geldbußen
Kärnten. Nach dem Tod eines Sechsjährigen im Faaker See mussten sich Eltern und Strandbadbetreiber vor Gericht verantworten.
Im Prozess um einen im Faaker See ertrunkenen Sechsjährigen hat am Montag in Villach Richterin Sabine De Cecco-Wilding den Eltern, beide 34 Jahre alt, eine Diversion angeboten. Ihr Verteidiger sprach sich dafür aus, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Verfahren gegen den Badbetreiber und deren Mitarbeiterin läuft getrennt weiter.
„Es war ein tragischer Tag, dieser 10. Juni 2018“, sagte Staatsanwalt Markus Kitz zum Auftakt des Prozesses. Der Bub sei ertrunken, weil einige Personen versagt hätten. Den Eltern, dem Badbetreiber und einer Mitarbeiterin wirft Kitz vor, sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht zu haben.
Eine Strafe für die Eltern sei in diesem Fall absurd, erklärte dagegen die Richterin: „Kein Elternteil will ein Kind verlieren.“Man müsse lediglich dem Gesetz Genüge tun. Daher schlug die Bezirksrichterin eine Probezeit von einem Jahr und einen Pauschalbetrag von je 200 Euro vor. Denn mit Geld könne man dies nicht abzahlen, sagte sie und schied das Verfahren gegen die Eltern aus. Der Staatsanwalt gab dazu keine Erklärung ab.
Gegen den Strandbadbetreiber und die Mitarbeiterin, die auch seine Ehefrau ist, wurde das Verfahren fortgesetzt. Der Staatsanwalt wirft dem Betreiber vor, die Auflagen nicht erfüllt zu haben und vor allem den aufgrund seiner Strömung gefährlichen Bach, der an der Unfallstelle in den See mündet, nicht eingefriedet zu haben. Beide wiesen jede Schuld von sich und verlangten einen Freispruch. Allein die Eltern hätten die Verantwortung für ihre Kinder zu tragen, sagten die Verteidiger. Dazu erklärte der Badbetreiber, alle Auflagen erfüllt zu haben.
Laut Badeaufsicht sei nicht vorgesehen, dass die Wasserfläche ständig überwacht wird, verwies seine Ehefrau auf die Badeordnung, in der auf die Aufsichtspflicht im Hinblick auf Kinder und Behinderte durch Begleitpersonen hingewiesen wird. (APA)