Weiterer Rückschlag für Uber in Wien
Das Handelsgericht Wien gab Taxi 40100 recht.
Nach diversen Geldstrafen hatd er Fahrdienstv ermittler Uber nun einen weiteren Rückschlag gegen die Taxikonkurrenz in Wien erlitten: Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung verhängt, wonachUb er die Durchführung von Verkehrs dienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbe berechtigung untersagt werde, wie die Taxi zentrale 40100 am Montag in einer Aussendung mitteilte.
„Ubermus seine Niederlassung in Österreich gründen sowie eine Gewerbe berechtigung erlangen und wird auch Steuern in unserem Land zahlen müssen – so wie es jedes andere Unternehmen, das in Österreich tätig ist, auch tut“, sagt der Rechtsanwalt von Taxi 40100, Dieter Heine. Wettbewerb sei okay, aber „es müssen für alle die gleichen Spielregeln gelten “, betonte Unternehmens geschäftsführer Christian Holzhauser.
Allerdings: Der Beschluss der Handelsgerichts ist nicht rechtskräftig. „Wir gehen davon aus, dass Uber Rekurs einlegen wird“, sagte Anwalt Heine.
Die Zukunft von Uber in Österreich ist grundsätzlich fraglich. Den angekündigten Rückzug aus Österreich hat das Technologie unternehmen nach einer Gesetzesänderung allerdings vorerst aufgeschoben. Hintergrund für entsprechende Überlegungen sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen sowie die Taxi schein pflicht für alle. Sie lassen aber noch auf sich warten. Das Bundesgesetz tritt erst im September 2020 in Kraft.