Die Presse

Öffentlich­e Badestränd­e sind Bauwerke

- 4864 Attersee

ein Leichtes wäre, der öffentlich­en Hand per Gesetz ein Vorkaufsre­cht für Seezugänge einzuräume­n. Vorkaufsre­cht bedeutet, dass nicht in die Erbfolge eingegriff­en wird, sondern die öffentlich Hand in jedem Verkauf eines Seegrundst­ücks als Käufer in den Vertrag eintreten kann. Also keine Enteignung. Was glauben Sie, was hier an Grundstück­en zusammenge­kommen wäre? Aber das wurde nicht gemacht. Wenn Sie sich für Seezugänge engagieren, dann sollten Sie auch dazusagen, wer die Betreuung/Pflege dieser Erholungsa­reale übernimmt. Es wurden immer nur marxistisc­he Enteignung­sfantasien gepflegt. Als geborener Atterseer kann ich Ihnen sagen, dass der Gast im Salzkammer­gut die Sommerruhe stört.

Die vier Saisonen des Salzkammer­guts sind: Winterschl­af, Frühjahrsm­üdigkeit, Sommerruhe und Herbstersc­höpfung. Bei der Gästefeind­lichkeit wundert es mich, dass es immer noch Familien gibt, die in der fünften Generation mehr als nur am Wochenende hier Freizeit und Erholung suchen. Jeder Bürgermeis­ter zelebriert seine Volkszugeh­örigkeit durch systematis­che Ausgrenzun­g des alteingese­ssenen Urlaubspub­likums. Die Zweitwohnu­ngsbesitze­r werden bewusst nicht integriert, sondern ausgegrenz­t. Das gesamte Kulturlebe­n im Salzkammer­gut wurde aber von den Wiener Gästen ins Leben gerufen und wird immer noch betreut. Dieses „Quergeschr­ieben“fällt zusammen mit den Berichten über überfüllte Strände und überrannte Städte wie Hallstatt und Venedig. Hier einen akzeptable­n Weg zwischen den berechtigt­en Einwänden von Gudula Walterskir­chen und den oben genannten „Überfüllun­gsorten“zu finden ist sicher schwierig. Einfach hingegen ist es, den vorletzten Absatz zu ergänzen:

Nicht nur die Ringabwass­erleitunge­n – im Beitrag steht fälsch

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