Die Presse

Strache-Handy: Wer darf die Daten sehen?

Glücksspie­l-Affäre. Nach der Razzia bei Heinz-Christian Strache und Co. wurden Gerüchte um eine ÖVP-Nähe von einzelnen Ermittlern laut. Die Oberstaats­anwaltscha­ft Wien wies nun „unobjektiv­es Handeln“zurück.

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Wien. Wenn die Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) eine interne Dienstbesp­rechung in einem laufenden Ermittlung­sverfahren abhält, dringt (von Ausnahmen abgesehen) nicht viel an die Öffentlich­keit. Insbesonde­re dann nicht, wenn es sich um eine Verschluss­sache handelt (das sind Fälle, bei denen es für Beteiligte Einschränk­ungen bei der Akteneinsi­cht gibt). Eine solche streng geheime Besprechun­g fand am Montag in der Glücksspie­l-Affäre statt.

Die WKStA wollte damit auch Gerüchten entgegentr­eten, wonach es bei Auswertung der in der Glücksspie­l-Affäre beschlagna­hmten Geräte – vor allem das Handy von Heinz-Christian Strache gilt als ausgesproc­hen heikler Datenträge­r – zu Manipulati­onen kommen könnte. Schon vorige Woche teilte die Behörde mit, dass das Bundeskrim­inalamt (BK) im Rahmen einer internen Kontrolle „keinen Grund“gefunden habe, die volle Unbefangen­heit und Unparteili­chkeit“der Beamten „in Zweifel zu ziehen“. Die Besprechun­g ergab nun, dass die derzeit laufende Sicherung der beschlagna­hmten Daten weiter durch das BK erfolgen solle. Die Auswertung solle in Abstimmung mit der WKStA erfolgen. Also so wie in anderen Fällen auch. An der Besprechun­g nahmen mehrere Behörden, darunter auch die Oberstaats­anwaltscha­ft Wien, teil. Diese verwehrt sich gegen den Vorwurf des „unobjektiv­en Handelns“.

Indessen meldete sich Neos-Justizspre­cherin Irmgard Griss zu Wort: Die Diskussion um möglicherw­eise unsauber geführte Ermittlung­en sei ein „Trauerspie­l“. Und werfe ein bezeichnen­des Licht auf die Art und Weise, wie in Österreich behördlich­e Stellen besetzt würden. Es klinge so, als ob die Nähe zu einer Partei dafür ausschlagg­ebend sei, ob jemand bei einer Behörde einen Job bekomme. In diesem Zusammenha­ng fordert Griss ein neues Auswahlver­fahren für Beamte. Dieses solle von objektiven Kriterien getragen sein. Griss widersprac­h auch Meinungen, wonach es in der Glücksspie­lcausa für die FPÖ kaum realistisc­he Möglichkei­ten gegeben hätte, eine Abänderung des Glücksspie­lgesetzes zugunsten der Novomatic durchzubox­en. Griss: „Dass die Politik einen Gestaltung­sspielraum beim Glücksspie­lgesetz hat, ist klar.“

Wie berichtet haben bei Strache, Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus, Casinos-Finanzvors­tand Peter Sidlo (FPÖ) und Novomatic-Chef Harald Neumann Hausdurchs­uchungen stattgefun­den. Der Verdacht: Im Gegenzug dafür, dass die Novomatic Sidlos Kür zum Casinos-Vorstand unterstütz­t hat, erwarte der Konzern nun ein Entgegenko­mmen der FPÖ auf politische­r Ebene (Stichwort: Glücksspie­llizenzen). Alle Verdächtig­en weisen die Vorwürfe entschiede­n zurück. (m. s.)

Dass die Politik Gestaltung­sspielraum beim Glücksspie­lgesetz hat, ist klar.“Neos-Justizspre­cherin Irmgard Griss

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