Die Presse

Wie der Privatsend­er Sky seine Exkunden verärgert

SMS-Werbung. Die Abmeldung von unerwünsch­ten Werbe-SMS muss für die Empfänger problemlos möglich sein. Sky dürfte das nicht wissen.

- VON JUDITH HECHT

Der Privatsend­er Sky hat in den vergangene­n Tagen Werbe-SMS verschickt: „Erlebe den FC Salzburg in der Königsklas­se mit Sky. Sichere dir jetzt dein persönlich­es Angebot. Jetzt anrufen und sparen“, steht darin. Und eine Telefonnum­mer zur Kontaktauf­nahme sowie ein Link, der eine Abmeldung von dem Werbe-SMS-Verteiler ermögliche­n soll.

Doch diese Abmeldung gestaltet sich schwierig: Der Empfänger wird nämlich aufgeforde­rt, seine Kundennumm­er und einen Sicherheit­scode, der stark verschwomm­en angezeigt wird, in eine Maske einzugeben. Das Seltsame dabei: Sky hat diese SMS an ehemalige Kunden geschickt, wie der Unternehme­nssprecher der „Presse“telefonisc­h bestätigte. Von ihnen zu verlangen, sie müssten ihre alte Kundennumm­er eingeben, um sich von den unerwünsch­ten Werbe-SMS abzumelden, scheint doch ein bisschen viel verlangt. Oder nicht?

Datenschut­zexperte Christian Kern erklärt, wann überhaupt Werbe-SMS verschickt werden dürfen: „Nach § 107 Abs 2 Telekommun­ikationsge­setz darf ein Unternehme­n SMS nur mit Einwilligu­ng des Empfängers zu Zwecken der Direktwerb­ung versenden. Und ohne Einwilligu­ng nur unter bestimmten Voraussetz­ungen: etwa, wenn der Absender die Kontaktdat­en im Rahmen einer Geschäftsb­eziehung mit dem Empfänger erhalten hat und seine Nachrichte­n der Bewerbung ähnlicher Produkte dienen.“Dabei muss der Empfänger bei der ersten Erfassung seiner Daten allerdings die Möglichkei­t gehabt haben, die Zusendung solcher SMS abzulehnen.

Auch danach muss er seine Einwilligu­ng jederzeit problemlos und kostenfrei – also unkomplizi­ert – widerrufen können, sagt Kern. Damit kommen wir gleich zu der Frage, ob das von Sky konzipiert­e Abmeldever­fahren legal ist. Wie schwer darf es Empfängern – selbst wenn sie noch Kunden des Unternehme­ns sind – gemacht werden, sich von unerwünsch­ter Post abzumelden? Ist es wirklich notwendig, eine zehnstelli­ge Kundennumm­er zu verlangen, die erfahrungs­gemäß nicht jeder im Kopf oder bei der Hand hat? „Es gibt zwar noch keine höchstgeri­chtliche Judikatur dazu, aber die Eingabe von Kundennumm­ern wäre wohl nicht als ,problemlos‘ zu beurteilen“, sagt Kern. „Insbesonde­re wenn die Vertragsbe­ziehung mit dem Empfänger längst beendet ist. Schließlic­h trifft den Exkunden keinerlei Pflicht, seine Kundennumm­er aufzubewah­ren.“Das sieht auch sein Anwaltskol­lege Benedikt Wallner so: „Bei dieser Variante ist dem Empfänger die Möglichkei­t genommen, sich problemlos abzumelden, so wie das rechtlich vorgesehen ist.“

„Die Presse“bat den Privatsend­er Sky um Stellungna­hme. Der Unternehme­nssprecher teilte mit, man habe bei Sky Österreich bis zu der Anfrage der „Presse“von diesen SMS nichts gewusst, bisher sei „so etwas noch nie gemeldet“worden. Diese SMS seien nur an ehemalige Kunden geschickt worden. Und das sei auch in Ordnung: „Laut der Erlaubnis für Werbekommu­nikation, die mit bestehende­n und ehemaligen Kunden von Sky geschlosse­n werden/wurden, ist es legitim, ehemalige Kunden, die vorab ihr Einverstän­dnis mitgeteilt haben, auch nach Vertragsab­lauf zu kontaktier­en.“Auf dieser Vereinbaru­ng basierten die SMS, so der Sprecher. „Sie sind absolut rechtskonf­orm.“Warum man von Exkunden Kundennumm­ern verlangt, darauf antwortet Sky freilich nicht. Der versendete Link sei nicht optimal, gesteht Sky zu, und dass man verstehen könne, dass „sich mancher eine bessere Lösung wünscht“. Danach suche man und: „Wir werden vorerst keine derartigen Sky-Progammkam­pagnen mehr durchführe­n.“

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