Wie der Privatsender Sky seine Exkunden verärgert
SMS-Werbung. Die Abmeldung von unerwünschten Werbe-SMS muss für die Empfänger problemlos möglich sein. Sky dürfte das nicht wissen.
Der Privatsender Sky hat in den vergangenen Tagen Werbe-SMS verschickt: „Erlebe den FC Salzburg in der Königsklasse mit Sky. Sichere dir jetzt dein persönliches Angebot. Jetzt anrufen und sparen“, steht darin. Und eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme sowie ein Link, der eine Abmeldung von dem Werbe-SMS-Verteiler ermöglichen soll.
Doch diese Abmeldung gestaltet sich schwierig: Der Empfänger wird nämlich aufgefordert, seine Kundennummer und einen Sicherheitscode, der stark verschwommen angezeigt wird, in eine Maske einzugeben. Das Seltsame dabei: Sky hat diese SMS an ehemalige Kunden geschickt, wie der Unternehmenssprecher der „Presse“telefonisch bestätigte. Von ihnen zu verlangen, sie müssten ihre alte Kundennummer eingeben, um sich von den unerwünschten Werbe-SMS abzumelden, scheint doch ein bisschen viel verlangt. Oder nicht?
Datenschutzexperte Christian Kern erklärt, wann überhaupt Werbe-SMS verschickt werden dürfen: „Nach § 107 Abs 2 Telekommunikationsgesetz darf ein Unternehmen SMS nur mit Einwilligung des Empfängers zu Zwecken der Direktwerbung versenden. Und ohne Einwilligung nur unter bestimmten Voraussetzungen: etwa, wenn der Absender die Kontaktdaten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit dem Empfänger erhalten hat und seine Nachrichten der Bewerbung ähnlicher Produkte dienen.“Dabei muss der Empfänger bei der ersten Erfassung seiner Daten allerdings die Möglichkeit gehabt haben, die Zusendung solcher SMS abzulehnen.
Auch danach muss er seine Einwilligung jederzeit problemlos und kostenfrei – also unkompliziert – widerrufen können, sagt Kern. Damit kommen wir gleich zu der Frage, ob das von Sky konzipierte Abmeldeverfahren legal ist. Wie schwer darf es Empfängern – selbst wenn sie noch Kunden des Unternehmens sind – gemacht werden, sich von unerwünschter Post abzumelden? Ist es wirklich notwendig, eine zehnstellige Kundennummer zu verlangen, die erfahrungsgemäß nicht jeder im Kopf oder bei der Hand hat? „Es gibt zwar noch keine höchstgerichtliche Judikatur dazu, aber die Eingabe von Kundennummern wäre wohl nicht als ,problemlos‘ zu beurteilen“, sagt Kern. „Insbesondere wenn die Vertragsbeziehung mit dem Empfänger längst beendet ist. Schließlich trifft den Exkunden keinerlei Pflicht, seine Kundennummer aufzubewahren.“Das sieht auch sein Anwaltskollege Benedikt Wallner so: „Bei dieser Variante ist dem Empfänger die Möglichkeit genommen, sich problemlos abzumelden, so wie das rechtlich vorgesehen ist.“
„Die Presse“bat den Privatsender Sky um Stellungnahme. Der Unternehmenssprecher teilte mit, man habe bei Sky Österreich bis zu der Anfrage der „Presse“von diesen SMS nichts gewusst, bisher sei „so etwas noch nie gemeldet“worden. Diese SMS seien nur an ehemalige Kunden geschickt worden. Und das sei auch in Ordnung: „Laut der Erlaubnis für Werbekommunikation, die mit bestehenden und ehemaligen Kunden von Sky geschlossen werden/wurden, ist es legitim, ehemalige Kunden, die vorab ihr Einverständnis mitgeteilt haben, auch nach Vertragsablauf zu kontaktieren.“Auf dieser Vereinbarung basierten die SMS, so der Sprecher. „Sie sind absolut rechtskonform.“Warum man von Exkunden Kundennummern verlangt, darauf antwortet Sky freilich nicht. Der versendete Link sei nicht optimal, gesteht Sky zu, und dass man verstehen könne, dass „sich mancher eine bessere Lösung wünscht“. Danach suche man und: „Wir werden vorerst keine derartigen Sky-Progammkampagnen mehr durchführen.“