Die Presse

Mit 62 ohne Abschläge in die Pension

Parlament. Der Nationalra­t hat am Donnerstag eine Reihe von Wahlkampfz­uckerln beschlosse­n. Davon profitiere­n in erster Linie Pensionist­en, Langzeitar­beitslose, Gewerbetre­ibende und Bauern.

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Wien. Eigentlich ist es Konsens unter allen Parteien: Das tatsächlic­he Pensionsan­trittsalte­r muss an das gesetzlich vorgesehen­e herangefüh­rt werden, um das Pensionssy­stem sichern zu können. Doch am Donnerstag haben SPÖ und FPÖ im Nationalra­t eine Maßnahme beschlosse­n, die dem diametral entgegenst­eht: Künftig soll man wieder mit 62 ohne Abschläge in Pension gehen können, so man 45 Versicheru­ngsjahre aufzuweise­n hat. Das gilt für alle Frühpensio­nsformen, also „Hacklerreg­elung“, Korridorpe­nsion, Schwerarbe­iterpensio­n und Invaliditä­tspension. Das betrifft laut SPÖ 6900 Männer pro Jahr (Frauen dürfen ohnedies mit 60 in Pension gehen). Pensionsex­perte Bernd Marin bezeichnet­e die Regelung als „Unfug“.

Pensionser­höhung schon im ersten Jahr

Das Wahlkampfz­uckerl kostet laut Berechnung­en des Finanzmini­steriums 380 Millionen Euro im Jahr und war nur einer der überrasche­nden Beschlüsse am Ende der Legislatur­periode. Für die Pensionist­en gab es neben der bereits ausverhand­elten überdurchs­chnittlich­en Pensionser­höhung noch eine Verbesseru­ng: Die einjährige Wartefrist auf die erste Pensionser­höhung entfällt. Neu ist auch eine Unterstütz­ung für Langzeitar­beitslose über 50: Für diese Gruppe werden 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme gilt als Ersatz für die unter Türkis-Blau ausgelaufe­ne „Aktion 20.000“, sie wurde von der SPÖ eingebrach­t und von allen Parteien außer den Neos unterstütz­t.

Auch etliche von der früheren Koalition schon eingeleite­te Maßnahmen wurden nun fix beschlosse­n. So beispielsw­eise der „Sozialvers­icherungsb­onus“, eine Negativste­uer von bis zu 300 Euro für Arbeitnehm­er mit einem Jahreseink­ommen bis zu 21.500 Euro. Unternehme­r und Bauern erhalten die Entlastung unabhängig vom Einkommen: Ihnen werden die Krankenver­sicherungs­beiträge pauschal gesenkt (um 0,85 Prozentpun­kte auf 6,8 Prozent). Auch die Normverbra­uchsabgabe (NoVA) wurde neu geregelt. Diese wäre aufgrund der Neuberechn­ung der Abgaswerte kommendes Jahr stark gestiegen. Nun wird sie für Autos mit hohem Verbrauch weiter steigen, für emissionsä­rmere Fahrzeuge ist hingegen weniger fällig. (maf/ib)

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