Nationalrat: Eine halbe Milliarde mehr für Ökostrom
Kurz vor der Wahl einigen sich alle Parteien auf eine Ausweitung der Förderungen. Nicht alle sind zufrieden.
In der Nacht auf Freitag zurrten die fünf Parlamentsparteien die Novelle des Ökostromgesetzes fest. In Summe sollen in den kommenden Jahren 540 Millionen Euro in den Ausbau von Ökostromanlagen fließen. Damit wird eine Reihe an Forderungen aus der Erneuerbaren-Branche erfüllt, die nach dem Ibiza-Skandal und dem daraus resultierenden Ende der türkis-blauen Koalition ein „Erste-Hilfe-Paket“für Erneuerbare gefordert hatten. Ursprünglich wollte die alte Regierung noch heuer eine große Reform des Ökostromregimes durch das Erneuerbaren-Ausbaugesetz (EAG) vorlegen.
Stattdessen sieht das nun verhandelte Notpaket eine Aufstockung der Mittel für die Jahre 2020 bis 2022 auf je 36 Millionen Euro für den Ausbau von Fotovoltaik und Speicher vor. Ohne Novelle wären die Förderungen im Solarbereich heuer ausgelaufen.
Bestehende Biomassekraftwerke erhalten einen Nachfolgetarif für die kommenden Jahre. Damit ist ihr Fortbestand gesichert, neue Anlagen sollen aber nicht gebaut werden. Bei Kleinwasserkraftwerken kann die Warteschlange durch Umstellung in der Berechnung der Förderkontingente abgebaut werden. Für mittelgroße Wasserkraftwerke sollen die Mittel um 30 Mio. auf 80 Mio. Euro aufgestockt werden.
Weniger glücklich mit der Novelle sind die Windkraftbetreiber. Sie klagen seit Langem über den Rückstau bei Förderungen für bereits genehmigte Projekte. Diese dürften mit der Gesetzesänderung zwar das notwendige Geld bekommen. Doch anders als erhofft, gibt es dafür keine Zusatzmittel vom Staat. Stattdessen ziehen die Parteien die Auszahlung der bis 2021 geplanten Subventionen vor. Damit sei klar, dass bis zum EAG kein neues Projekt im Windbereich kommen werde, warnt die Branche. (auer)