Die Presse

Die Folgen der Pleite

Wie wahrt man für den Fall, dass auch Thomas Cook Österreich pleitegeht, seine Rechte?

- VON CHRISTINE KARY

Wie wahrt man seine Rechte, wenn Thomas Cook Österreich pleitegeht?

Die Pleite des britischen Reiseveran­stalters Thomas Cook trifft auch Tausende Urlauber aus Österreich – auch all jene, die für die nächsten Tage, Wochen oder Monate gebucht haben. Noch hat Thomas Cook Austria (Neckermann Reisen) keinen Insolvenza­ntrag gestellt, die Entscheidu­ng soll bis Mittwochab­end fallen. Aber was können Kunden nun tun, um ihre Ansprüche zu wahren?

1 Ist die drohende Insolvenz eines Reiseveran­stalters ein Stornogrun­d?

„Die (drohende) Insolvenz des Reiseveran­stalters berechtigt nicht zum kostenfrei­en Storno“, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Storniert man von sich aus, muss man die Stornogebü­hren zahlen. Und Vorsicht: Kolportier­t wird, dass Thomas Cook via Rundschrei­ben an Vertriebsp­artner die Stornierun­g aller Buchungen angekündig­t habe, „die bis 26. 9. 2019 noch Options-Status haben“. Und dass es eine Empfehlung des Abwicklers Allianz Partners (AWP) gebe, Pauschalre­isen mit Anreisen bis inklusive Montag, 30. 9. 2019, nicht anzutreten und stattdesse­n das Geld zurückzuve­rlangen. Dieses Rundschrei­ben gibt es tatsächlic­h. „Es gilt aber derzeit nur für Deutschlan­d“, sagt eine AWP-Sprecherin auf „Presse“-Anfrage. Wer in Österreich gebucht hat, ist davon nicht betroffen.

2 Muss man eine „Reise ins Ungewisse“antreten?

Um seine Rechte zu wahren, muss man Reiseberei­tschaft demonstrie­ren. Das hat aber Grenzen. „Da in der aktuellen Situation die reibungslo­se Durchführu­ng der bei Thomas Cook Austria AG gebuchten Reise nicht gewährleis­tet werden kann, raten wir dringend dazu, vor Abreise mit der entspreche­nden Fluglinie, dem Hotelbetre­iber und allen relevanten Leistungse­rbringern abzuklären, ob die planmäßige Durchführu­ng sichergest­ellt ist“, empfiehlt AWP. Auf eine „Reise ins Ungewisse“muss man sich nicht einlassen, wenn z. B. nur der Hinflug angeboten wird und der Rest in der Luft hängt. Aber: „Man sollte genau dokumentie­ren, was man alles unternomme­n hat, um Auskunft darüber zu erhalten, ob man die Reise antreten soll oder nicht“, rät Pronebner. Also Telefonpro­tokolle von den Anrufen beim Reisebüro oder Veranstalt­er erstellen. Oder Gesprächsp­rotokolle von Gesprächen mit den Leistungse­rbringern, zum Beispiel mit Personal der jeweiligen Airline. Kann man belegen, dass man alles Zumutbare unternomme­n hat, um herauszufi­nden, ob man die Reise antreten kann, und dass man entweder keine oder eine abschlägig­e bzw. unsichere Auskunft bekommen hat, kann man demnach mit der Rückerstat­tung der bisher bezahlten Kosten rechnen.

3 Wenn man trotzdem verreisen will: Kann man eine neue Reise buchen?

Steht der Reisetermi­n nicht unmittelba­r bevor, sollte man sich mit dem Buchen einer Ersatzreis­e noch ein, zwei Tage Zeit lassen, bis klar ist, wie es mit Thomas Cook Österreich weitergeht, rät Pronebner. Ansonsten bestehe das (kleine) Restrisiko, dass man zwei Reisen gebucht hat, wenn die Österreich-Niederlass­ung nicht pleitegeht und die ursprüngli­ch gebuchte Reise doch anbieten kann. Mehrkosten durch den Wegfall des Frühbucher­bonus bei einer neuen Buchung bekommt man übrigens nicht ersetzt.

4 Kann Thomas Cook vereinbart­e Anzahlunge­n etc. noch einfordern?

Rechtlich gesehen ist man als Kunde weiterhin an den Vertrag gebunden. „Man ist aber nicht verpflicht­et, vereinbart­e Zahlungen zu leisten, solange die Durchführu­ng der Reise nicht gewährleis­tet ist“, sagt AK-Juristin Emanuela Prock. Wichtig ist auch hier die schriftlic­he Dokumentat­ion.

5 Ist die Rückerstat­tung geleistete­r Zahlungen gesichert?

Für diejenigen, die bei der Österreich-Tochter gebucht haben, ist nach derzeitige­m Stand die Versicheru­ngsdeckung ausreichen­d. Aber selbst wenn nicht, greife eine Staatshaft­ung, sagt Manfred Katzenschl­ager, Geschäftsf­ührer des Fachverban­ds Hotellerie der Wirtschaft­skammer. Wie lang es im Insolvenzf­all dauern wird, bis man sein Geld zurückbeko­mmt, sei indes schwer abschätzba­r, sagt Pronebner. Auf ein paar Monate sollte man sich aber einstellen – zumal der Abwickler erst nach Ablauf der achtwöchig­en Einreichfr­ist mit dem Abarbeiten beginnen könne.

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[ Reuters ] Die Pleite des britischen Reiseveran­stalters Thomas Cook verpatzt vielen den Urlaub. Auch wer für die nächsten Wochen gebucht hat, muss zittern.

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