Strafgericht für die KZ-Täter
Neue Studie zu den MauthausenProzessen: Es gab 500 Verfahren.
Die strafgerichtliche Aufarbeitung der Verbrechen, die im KZ Mauthausen während der NS-Herrschaft verübt wurden, dauerte von 1945 bis 1993. Durchaus effektiv, wie die jüngste Studie der KZ-Gedenkstätte zeigt. Die Frage, ob die Strafen zu milde waren, ist müßig. Fakt ist jedenfalls, dass in den Mauthausen-Verfahren mehr als 500 Personen vor Gericht standen. Allein 300 wurden in den Dachauer Mauthausen-Prozessen der USA abgeurteilt, 80 von polnischen, rund 40 von heimischen und mehr als ein Dutzend von tschechischen Gerichten. 30 standen vor westdeutschen bzw. DDR-Richtern. Dass die Verfahren unter katastrophalem Ressourcenmangel stattfanden, ist unbestritten. So mussten auch die US-Prozesse Mängel aufweisen, wenn es um klare Beweise für die individuelle Schuld einzelner Angeklagter ging. Nur allzu oft gab es keinerlei schriftliche Beweismittel, sondern lediglich Aussagen ehemaliger KZHäftlinge. Das wieder lieferte den Kritikern dieser Prozesse jede Menge Munition. Dazu kam, dass es in den diversen Prozessen völlig unterschiedlich hohe Strafen für ein- und dasselbe Delikt gab. Gegen Ende der Vierzigerjahre, als die Bundesrepublik schon gegründet und der Kalte Krieg entbrannt war, erlahmte das Interesse der Amerikaner. Die BRD war nun verbündet, das Gros der Abgeurteilten konnte sich schon Mitte der Fünfzigerjahre wieder der Freiheit erfreuen. Ohne zu generalisieren, stellt die Studie fest, dass viele SSler nach vorzeitiger Haftentlassung in ihren Heimatorten und von den Familien mit offenen Armen empfangen wurden.
Christian Rabl