Die Schuldenbremse gehört in die Verfassung
Auf den Gastkommentar von Franz Nauschnigg (OeNB). Warum eine kluge Budgetpolitik wichtiger wäre als weitere Verschuldung.
In seinem Gastkommentar („Warum Schuldenbremse keine so gute Idee ist“, „Die Presse“vom 28. August 2019) verweist Franz Nauschnigg auf gewichtige Gründe, warum eine Schuldenbremse nicht in die Bundesverfassung sollte. Allerdings werden durchaus interessante Sachargumente durch mindestens acht Seitenhiebe auf die Politik von Schwarz-Blau bzw. Türkis-Blau, auf Neoliberalismus usw. etwas entwertet. Nachstehend möchte ich die dargestellten Gründe dahingehend überprüfen, ob diese tatsächlich entscheidend gegen eine Schuldenbremse sprechen.
Dieses Argument wird gern von „Halb-Keynesianern“gegen Schuldenbremsen vorgebracht. Damit gemeint: Politiker, die zwar die eine Hälfte der Theorien von Lord Keynes bejubeln – notwendige antizyklische Anhebung der Staatsausgaben in einer Rezession, das berühmte „deficit spending“–, aber gern auf die unangenehmere andere Hälfte vergessen – nämlich auf Zurückfahren der Staatsausgaben im Aufschwung. Seit 1970, unter überwiegend SPÖ-geführten Regierungen, sind insgesamt die Staatsschulden doppelt so stark gestiegen wie das Bruttoinlandsprodukt, ob nun Rezession oder Boom angesagt war. Wahlwerbende Politiker verteilen am liebsten Zuckerbrot – schon deshalb erscheint die Peitsche der Schuldenbremse in der Verfassung dringend geboten. Die Politik der türkis-blauen Regierung, keine neuen Schulden zu machen, war dazu ein erster Ansatz. Die „schuldengebremste“Schweiz zeigt, wie es geht.
Nauschnigg hat zwar recht: Nach der Finanzkrise 2008 war unbestritten eine antizyklische Fiskalpolitik erforderlich, um die Fehler der 1930er-Jahre zu vermeiden. Muss man aber wegen der Gefahr künftiger Finanzkrisen auf eine Schuldenbremse verzichten? Nein! Der Verfassungsgesetzgeber hat zwei Möglichkeiten. Entweder er definiert vorweg klare wirtschaftliche Parameter, bei denen die Schuldenbremse vorübergehend (!) außer Kraft tritt. Oder er installiert eine Schuldenbremse ohne Ausnahmen – im Vertrauen darauf, dass in einer echten Krisensituation das Parlament wiederum mit einer Zweidrittelmehrheit ohnedies eine temporäre Aussetzung der Schuldenbremse beschließen kann.
Die erforderlichen Zukunftsinvestitionen werden vor allem dadurch behindert, dass wir leider die Schuldenbremse nicht schon vor Jahrzehnten eingeführt haben. Aber das ist nur Jammern über vergossene Milch und löst das Problem nicht. Etwas Spielraum kann vielleicht durch intelligente Umschichtungen der Staatsausgaben geschaffen werden. „Presse“Leser, insbesondere Urschitz