Die Presse

Materielle Straftaten rigoroser bestraft

- 1190 Wien

ganz falschen Vorstellun­gen auf ein Abenteuer eingelasse­n, das tragisch geendet hat. Es ist kaum anzunehmen, dass sie persönlich gemordet haben, und die Kinder können schon gar nichts dafür. Mit 15 und 16 Jahren kann man noch saudumm sein. Das ist aber kein Grund, diesen Menschen ihr ganzes Leben zu verbauen. hördlichen Überwachun­gskameras und deren Gesichtser­kennungsso­ftware zu präsentier­en. „Haftstrafe­n im Swap-Deal fix“von Claudia Lagler, 3. 10. Da wurde ein Wertpapier­verlust von einer öffentlich­en Körperscha­ft zu einer anderen verschoben, von der Stadt Salzburg zum Land Salzburg, ohne die dafür zuständige­n Gremien damit zu befassen. Den Verlust trägt so oder so der Steuerzahl­er, der ehemalige Bürgermeis­ter hat sich weder persönlich bereichert noch jemandem einen Schaden zugefügt. Er wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Jurist mag das verstehen, ein normaler Bürger nicht. Ein Mensch, der grob fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführ­t, z. B. bei einem Autounfall im Zustande von Trunkenhei­t, ist lt. § 81 StGB mit einer Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Man muss aus diesem Vergleich nicht zwingend den Schluss ziehen, dass die Richter auf einem Auge blind sind. Wohl aber ist unser Strafrecht bei materielle­n Straftaten viel rigoroser als bei Straftaten gegen Leib und Leben. Daran gehörte längst etwas geändert.

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