Materielle Straftaten rigoroser bestraft
ganz falschen Vorstellungen auf ein Abenteuer eingelassen, das tragisch geendet hat. Es ist kaum anzunehmen, dass sie persönlich gemordet haben, und die Kinder können schon gar nichts dafür. Mit 15 und 16 Jahren kann man noch saudumm sein. Das ist aber kein Grund, diesen Menschen ihr ganzes Leben zu verbauen. hördlichen Überwachungskameras und deren Gesichtserkennungssoftware zu präsentieren. „Haftstrafen im Swap-Deal fix“von Claudia Lagler, 3. 10. Da wurde ein Wertpapierverlust von einer öffentlichen Körperschaft zu einer anderen verschoben, von der Stadt Salzburg zum Land Salzburg, ohne die dafür zuständigen Gremien damit zu befassen. Den Verlust trägt so oder so der Steuerzahler, der ehemalige Bürgermeister hat sich weder persönlich bereichert noch jemandem einen Schaden zugefügt. Er wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Jurist mag das verstehen, ein normaler Bürger nicht. Ein Mensch, der grob fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, z. B. bei einem Autounfall im Zustande von Trunkenheit, ist lt. § 81 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Man muss aus diesem Vergleich nicht zwingend den Schluss ziehen, dass die Richter auf einem Auge blind sind. Wohl aber ist unser Strafrecht bei materiellen Straftaten viel rigoroser als bei Straftaten gegen Leib und Leben. Daran gehörte längst etwas geändert.