Die Presse

Twitter-Eintrag bringt Abgeordnet­e vor Gericht

Üble Nachrede. Hat Alma Zadic einem ihr unbekannte­n Mann zu Unrecht den Hitlergruß vorgeworfe­n?

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Wie schnell soziale Netzwerke zu rechtliche­n Minenfelde­rn werden können, zeigt ein Prozess, der am Dienstag in Wien lief: Die frühere Nationalra­tsabgeordn­ete der Liste Jetzt und nunmehrige Grün-Mandatarin Alma Zadic musste sich wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede rechtferti­gen.

Sie hatte im Jänner – es fand zuvor eine Donnerstag­s-Demo gegen die damals türkis-blaue-Bundesregi­erung statt – einen TwitterEin­trag (Tweet) weiterverb­reitet (Retweet). Zu sehen war darauf das Foto eines Mannes, der am Fenster stand, als der Demo-Zug vorbeizog. Und zwar am Fenster des Hauses, in der die Burschensc­haft Gothia untergebra­cht ist. Die Geste, die der Mann gerade machte, wurde von vielen Beobachter­n als Hitlergruß interpreti­ert. Auch in der Twitter-Mitteilung, die Zadic absetzte, war die Mittelung verpackt, dass es keine Toleranz für Neonazis und Rassismus geben dürfe.

Der Mann ließ daraufhin via Anwalt Michael Schilchege­r einen Antrag gemäß Mediengese­tz (§ 6) gegen Zadic einbringen. Er begehrt nun eine (nicht bezifferte) Entschädig­ungszahlun­g.

„Pflicht als Abgeordnet­e“

Zadic, vertreten von Anwältin Maria Windhager, sagte am Dienstag vor Gericht: „Ich habe es als meine Pflicht als Abgeordnet­e gesehen in die Debatte über Rechtsextr­emismus einzusteig­en.“Und: „Dieser Mensch hat für mich einen Hitlergruß gemacht.“

Der ehemalige Grünen-Abgeordnet­e Karl Öllinger ist wegen eines ähnlichen Tweets bereits zu 1500 Euro Entschädig­ungszahlun­g verurteilt worden. Dagegen hat er Rechtsmitt­el eingebrach­t.

Zadic muss auf eine Entscheidu­ng noch warten. Richter Thomas Spreitzer vertagte die Verhandlun­g auf 18. Oktober. Ihren Tweet hat die Abgeordnet­e vorsichtsh­alber gelöscht. (m. s.)

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