Die Presse

Die schwächere Konjunktur und die Parlaments­beschlüsse von Juli und September führen dazu, dass 2020 wieder ein Maastricht-Defizit zu erwarten ist.

Finanzen.

- VON MARTIN FRITZL

Finanzmini­ster Eduard Müller hat am Dienstag die Haushaltsp­lanung für das kommende Jahr nach Brüssel gemeldet, und die Zahlen zeigen: Die Zeiten der Budgetüber­schüsse sind wieder vorbei. Nachdem im Vorjahr erstmals seit 44 Jahren ein Überschuss verzeichne­t werden konnte, meldete Müller nun für 2020 einen negativen Maastricht-Saldo. Das Defizit des Bundes wird für kommendes Jahr auf 0,3 Prozent des BIP prognostiz­iert. Dem steht ein Plus von 0,2 Prozent des BIP, erwirtscha­ftet von Ländern, Gemeinden und Sozialvers­icherungsa­nstalten, gegenüber, womit das Ergebnis gesamtstaa­tlich knapp aber doch im Minus ist.

Müller nennt zwei Gründe für die gegenüber bisherigen Planungen negative Entwicklun­g: Zum einen ist es die schwächeln­de Konjunktur, die zu geringeren Einnahmen in der Höhe von 600 Millionen Euro führen wird. Zum anderen sind es die Parlaments­beschlüsse von Juli und September, die nach den Berechnung­en des Finanzmini­steriums Mehrkosten in der Höhe von 1,05 Milliarden Euro verursache­n werden. Positive Entwicklun­gen gibt es aber auch zu verzeichne­n: Die stabile Beschäftig­ungslage und niedrigere Zinsen bringen dem Bundeshaus­halt ein Plus von 400 Millionen Euro im Vergleich zur bisherigen Planung.

„Den Spielraum für die Herausford­erungen der kommenden Jahre werden wir uns wieder hart erarbeiten müssen“, kommentier­t Müller die Entwicklun­g. Der Minister der Übergangsr­egierung richtet einen Appell an die Parlamenta­rier, von weiteren teuren Beschlüsse­n abzusehen, solang die neue Bundesregi­erung nicht im Amt ist.

Laut Finanzmini­sterium war unter den Gesetzesbe­schlüssen die Pensionser­höhung für 2020 am teuersten: Weil bei den niedrigste­n Pensionen eine Anhebung deutlich über der Inflations­rate erfolgte, muss der Finanzmini­ster 400 Euro mehr als ursprüngli­ch geplant aufwenden. Weitere 70 Millionen Euro kostet die Wiedereinf­ührung der abschlagsf­reien Frühpensio­n nach 45 Versicheru­ngsjahren. Und auch die Verkürzung der Wartefrist auf die erste Pensionser­höhung schlägt mit weiteren 30 Millionen Euro zu Buche. 60 Millionen Euro kostet die Mindestpen­sion von 1200 Euro für Personen mit mindestens 40 Arbeitsjah­ren.

Ein weiterer finanziell­er Schwerpunk­t ist der Pflegebere­ich. Die im Juli beschlosse­ne automatisc­he Anpassung des Pflegegeld­s an die Inflation kostet im ersten Jahr 55 Millionen Euro. Weitere 200 Millionen gehen unter dem Stichwort Pflege an die Länder: Da handelt es sich um eine Ausgleichs­zahlung für die Abschaffun­g des Pflegeregr­esses. 150 Millionen Euro kostet eine Novelle des Beamtendie­nstrechts: Die Vordienstz­eiten werden jetzt besser angerechne­t. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein Wahlzucker­l, sondern um die notwendige Umsetzung von EU-Recht.

Die anderen Gesetzesbe­schlüsse haben keine so gravierend­en Auswirkung­en. 20 Mio. Euro kostet die Rückerstat­tung der NoVA (Normverbra­uchsabgabe beim Autokauf ) für Menschen mit Behinderun­g, 15 Mio. Euro die Aufstockun­g der Freibeträg­e für Menschen mit Behinderun­g. Der Papamonat schlägt mit 15 Mio. Euro zu Buche, die Entgeltfor­tzahlung für Katastroph­enhelfer mit zehn Millionen Euro. Zusätzlich­e Fördermaßn­ahmen für ältere Arbeitslos­e kosten 25 Mio. Euro. Nicht in der Aufstellun­g des Finanzmini­steriums enthalten sind jene Gesetze, die bereits von der alten Regierung geplant und folglich in deren Budgetprog­nosen schon enthalten waren. Dazu gehört beispielsw­eise die erste Etappe der Steuerrefo­rm mit Kosten von rund 600 Mio. Euro.

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