Eine geradezu unerträgliche Replik
„Auch Grün-PolitikerInnen sollten sich an Spielregeln halten“, G. Walterskirchen, „Querg.“v. 6. u. 14. 10. Gudula Walterskirchen hat in ihrem „Quergeschrieben“vom 6. 10. 19 behauptet, zum Forderungskatalog der Grünen zähle u. a. die Spätabtreibung behinderter Kinder. Dies war eine Lüge. Sibylle Hamann, „Presse“-Lesern in bester Erinnerung als Autorin des „Quergeschrieben“und nun Abgeordnete zum Nationalrat für die Grünen, hat diese Unwahrheit richtiggestellt, sie hat dabei sachlich argumentiert und Walterskirchen die Lektüre des grünen Parteiprogramms empfohlen.
Diese ist jetzt beleidigt und schreibt eine geradezu unerträgliche Replik, in der sie genau das tut, was sie Hamann vorwirft: Mit keinem Wort geht sie auf irgendein Argument Hamanns ein.
Zur Sache: Gudula Walterskirchen macht sich lauthals stark für die Bürgerinitiative Fairändern, die in Österreich eine Gesetzesänderung anstrebt mit dem Ziel, späte Schwangerschaftsabbrüche (nach der 22. Woche) gänzlich zu verbieten. Derzeit sind solche Abbrüche erlaubt, wenn bei einem Fetus eine schwerste Behinderung oder Erkrankung während der Schwangerschaft diagnostiziert wird, die nach der Geburt ohnehin zum Tod führen würde oder mit schwerem Leiden für das Kind verbunden wäre, oder aber, wenn die Fortführung der Schwangerschaft eine große Gefahr für Leben oder Gesundheit der werdenden Mutter mit sich brächte.
Von Gudula Walterskirchen und anderen wird immer wieder das Beispiel Trisomie 21 =