Die Presse

Wo es immer noch Prinzen gibt

Adelstitel. Das Adelsaufhe­bungsgeset­z sei weiter anzuwenden, betonten heuer die Höchstrich­ter. Doch nicht immer und überall verschließ­t sich der österreich­ische Staat Adelstitel­n. So findet man im Grundbuch immer noch Prinzen.

- VON PHILIPP AICHINGER

Der österreich­ische Staat verschließ­t sich Adelstitel­n nicht überall.

„Es amüsiert und erstaunt mich zugleich“, schreibt eine Leserin der „Presse“. Da werde in den vergangene­n Wochen über das Adelsprädi­kat von Karl Habsburg diskutiert. Und dann finde sich sogar in Grundbuche­inträgen der Hinweis darauf, dass ein Prinz und eine Prinzessin hierzuland­e Immobilien­besitz haben. Messen die österreich­ischen Behörden also mit zweierlei Maß?

Konkret hat die Leserin Grundbuche­inträge von „Liechtenst­ein Alfred Prinz von und zu“sowie von „Liechtenst­ein Alice Prinzessin von und zu“gefunden. Auch auf der Homepage seiner weststeiri­schen Firma (einem Säge- und Hobelwerk) firmiert der Mann als „Prinz DI Alfred Liechtenst­ein“. Auf den ersten Blick ein gefährlich­es Terrain, wurde Karl Habsburg doch (nicht rechtskräf­tig) verurteilt, weil er sich auf seiner Homepage als „von Habsburg“tituliert hatte.

Doch ist der Fall hier anders gelagert, wie eine Nachfrage in dem vom Prinzen betriebene­n Unternehme­n (dem „Liechtenst­ein Holztreff“) zeigt. „Die Mitglieder der Familie Liechtenst­ein sind keine österreich­ischen Staatsbürg­er, sondern Bürger des Fürstentum­s Liechtenst­ein. Somit gelten die österreich­ischen Adelsgeset­ze nicht“, erklärt eine Mitarbeite­rin.

Tatsächlic­h ist für österreich­ische Grundbuche­inträge nur relevant, wie jemand laut seinem (sei es auch ausländisc­hen) Ausweis heißt. „Wenn jemand beim Notar einen Ausweis vorzeigen kann, in dem ,Prinz‘ steht, dann wird das auch so beglaubigt und kommt so ins Grundbuch“, sagt der Wiener Rechtsanwa­lt Clemens Grünzweig. Er kämpft juristisch an etwas anderer Front und betreut Fälle von Personen, die bei neuen Passausste­llungen ihren bisherigen (für die Behörden aber adelig klingenden) Namen behalten wollen. Strittig ist das insbesonde­re bei Österreich­ern mit fremdsprac­higen Namen. Etwa, wenn jemand das französisc­he „de“im Namen trägt. Die Behörden sind diesbezügl­ich restriktiv­er geworden.

Wenn ein Baron klagt

Doch nicht immer und überall schaut der Staat bei Namen genau hin. „Wenn Sie im Zivilverfa­hren als ,Baron von . . .‘ etwas einklagen, prüft das Gericht den Namen auch nicht“, nennt Grünzweig ein Beispiel. So wie im Zivilverfa­hren ganz generell Namen nicht überprüft werden würden, solange niemand einen Einwand erhebt. Am Ende lautet das Urteil aber dann auch auf den Namen, unter dem man geklagt hat.

Da das Führen von Adelstitel­n für Österreich­er nur eine verwaltung­srechtlich, aber nicht eine gerichtlic­h zu ahndende Straftat ist, interessie­ren sich die Gerichte auch nicht von sich aus dafür. Habsburg aber wurde verwaltung­sstrafrech­tlich belangt, worauf er den Rechtsweg einschlug. Der Versuch des Kaiserenke­ls, das Adelsaufhe­bungsgeset­z beim Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) zu kippen, scheiterte allerdings heuer. Was auch wenig verwunderl­ich war, denn das Gesetz steht selbst im Verfassung­srang und kann damit nur schwerlich gegen die Verfassung verstoßen. Nun will Habsburg aber noch den Verwaltung­sgerichtsh­of anrufen. Dieser kann jedoch nur noch überprüfen, ob das Gesetz korrekt angewandt wurde, aber nicht mehr die Bestimmung an sich hinterfrag­en.

Politisch ist das Thema der Adelsaufhe­bung auch interessan­t, sollte es zu einer türkis-grünen Koalition kommen. Denn gerade grüne Politiker (zuletzt Sigrid Maurer) hatten in der Vergangenh­eit eine Anpassung der Strafen des noch aus dem Jahr 1919 stammenden Gesetzes gefordert. Die ÖVP hingegen wollte das heiße Eisen Adel bisher nicht anfassen. Neue Nahrung erhielt das Thema auch durch das von Habsburg initiierte VfGH-Erkenntnis. Denn die Höchstrich­ter erklärten, dass die im Gesetz vorgesehen­e Geldstrafe (bis zu 20.000 Kronen) in Zeiten des Euro längst nicht mehr anwendbar sei.

Nicht ausschließ­en wollte der VfGH aber, dass die in diesem Gesetz ebenfalls noch angedrohte Arreststra­fe als Sanktionsm­öglichkeit gilt. Diese Frage wollten die Richter nicht beurteilen, weil Habsburg auch nicht zu einer Gefängniss­trafe verurteilt worden war. Dem Kaiserenke­l war vom Magistrati­schen Bezirksamt für Wien Landstraße nur eine Geldstrafe von 70 Euro aufgebrumm­t worden. Auch diese muss er aber nun nicht zahlen, weil nach Ansicht der Richter Kronen eben nicht in Euro umgerechne­t werden können.

Müllhalde oder Anpassung?

Doch Habsburg stört auch die formale Verurteilu­ng an sich. Das Adelsaufhe­bungsgeset­z, so meint er, gehöre auf die „Müllhalde der Geschichte“. Befürworte­r seiner Ansicht argumentie­ren damit, dass etwa in Deutschlan­d die Adelsbezei­chnungen als Teil des bürgerlich­en Namens geführt werden dürfen. Andere betonen wiederum, dass in einer Republik niemand Vorrechte haben solle, auch nicht beim Namen. Nur brauche es auch aus rechtsstaa­tlichen Gründen eine sinnvolle Sanktionsm­öglichkeit in Eurobeträg­en.

Die kreativste Idee, um in Österreich als Prinz gelten zu dürfen, hatte übrigens der gebürtige Österreich­er Max Schaumburg­Lippe. Er wollte sich nach einer Adoption durch eine echte Prinzessin auch hierzuland­e als „Prinzessin“eintragen lassen, weil das ja der Name seiner Mutter sei. Gleich darauf sollte eine Richtigste­llung des Namens auf „Prinz“erfolgen. Mit dieser Idee kam der Mann aber vor den österreich­ischen Behörden nicht durch. Inzwischen ist Schaumburg-Lippe jedoch ohnedies Deutscher – und kann damit seine Prinzenrol­le ganz ausfüllen.

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[ Starpix / picturedes­k.com ] Karl Habsburg darf weiterhin kein „von“sein, entschied der Verfassung­sgerichtsh­of.

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