Wo es immer noch Prinzen gibt
Adelstitel. Das Adelsaufhebungsgesetz sei weiter anzuwenden, betonten heuer die Höchstrichter. Doch nicht immer und überall verschließt sich der österreichische Staat Adelstiteln. So findet man im Grundbuch immer noch Prinzen.
Der österreichische Staat verschließt sich Adelstiteln nicht überall.
„Es amüsiert und erstaunt mich zugleich“, schreibt eine Leserin der „Presse“. Da werde in den vergangenen Wochen über das Adelsprädikat von Karl Habsburg diskutiert. Und dann finde sich sogar in Grundbucheinträgen der Hinweis darauf, dass ein Prinz und eine Prinzessin hierzulande Immobilienbesitz haben. Messen die österreichischen Behörden also mit zweierlei Maß?
Konkret hat die Leserin Grundbucheinträge von „Liechtenstein Alfred Prinz von und zu“sowie von „Liechtenstein Alice Prinzessin von und zu“gefunden. Auch auf der Homepage seiner weststeirischen Firma (einem Säge- und Hobelwerk) firmiert der Mann als „Prinz DI Alfred Liechtenstein“. Auf den ersten Blick ein gefährliches Terrain, wurde Karl Habsburg doch (nicht rechtskräftig) verurteilt, weil er sich auf seiner Homepage als „von Habsburg“tituliert hatte.
Doch ist der Fall hier anders gelagert, wie eine Nachfrage in dem vom Prinzen betriebenen Unternehmen (dem „Liechtenstein Holztreff“) zeigt. „Die Mitglieder der Familie Liechtenstein sind keine österreichischen Staatsbürger, sondern Bürger des Fürstentums Liechtenstein. Somit gelten die österreichischen Adelsgesetze nicht“, erklärt eine Mitarbeiterin.
Tatsächlich ist für österreichische Grundbucheinträge nur relevant, wie jemand laut seinem (sei es auch ausländischen) Ausweis heißt. „Wenn jemand beim Notar einen Ausweis vorzeigen kann, in dem ,Prinz‘ steht, dann wird das auch so beglaubigt und kommt so ins Grundbuch“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Clemens Grünzweig. Er kämpft juristisch an etwas anderer Front und betreut Fälle von Personen, die bei neuen Passausstellungen ihren bisherigen (für die Behörden aber adelig klingenden) Namen behalten wollen. Strittig ist das insbesondere bei Österreichern mit fremdsprachigen Namen. Etwa, wenn jemand das französische „de“im Namen trägt. Die Behörden sind diesbezüglich restriktiver geworden.
Wenn ein Baron klagt
Doch nicht immer und überall schaut der Staat bei Namen genau hin. „Wenn Sie im Zivilverfahren als ,Baron von . . .‘ etwas einklagen, prüft das Gericht den Namen auch nicht“, nennt Grünzweig ein Beispiel. So wie im Zivilverfahren ganz generell Namen nicht überprüft werden würden, solange niemand einen Einwand erhebt. Am Ende lautet das Urteil aber dann auch auf den Namen, unter dem man geklagt hat.
Da das Führen von Adelstiteln für Österreicher nur eine verwaltungsrechtlich, aber nicht eine gerichtlich zu ahndende Straftat ist, interessieren sich die Gerichte auch nicht von sich aus dafür. Habsburg aber wurde verwaltungsstrafrechtlich belangt, worauf er den Rechtsweg einschlug. Der Versuch des Kaiserenkels, das Adelsaufhebungsgesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu kippen, scheiterte allerdings heuer. Was auch wenig verwunderlich war, denn das Gesetz steht selbst im Verfassungsrang und kann damit nur schwerlich gegen die Verfassung verstoßen. Nun will Habsburg aber noch den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Dieser kann jedoch nur noch überprüfen, ob das Gesetz korrekt angewandt wurde, aber nicht mehr die Bestimmung an sich hinterfragen.
Politisch ist das Thema der Adelsaufhebung auch interessant, sollte es zu einer türkis-grünen Koalition kommen. Denn gerade grüne Politiker (zuletzt Sigrid Maurer) hatten in der Vergangenheit eine Anpassung der Strafen des noch aus dem Jahr 1919 stammenden Gesetzes gefordert. Die ÖVP hingegen wollte das heiße Eisen Adel bisher nicht anfassen. Neue Nahrung erhielt das Thema auch durch das von Habsburg initiierte VfGH-Erkenntnis. Denn die Höchstrichter erklärten, dass die im Gesetz vorgesehene Geldstrafe (bis zu 20.000 Kronen) in Zeiten des Euro längst nicht mehr anwendbar sei.
Nicht ausschließen wollte der VfGH aber, dass die in diesem Gesetz ebenfalls noch angedrohte Arreststrafe als Sanktionsmöglichkeit gilt. Diese Frage wollten die Richter nicht beurteilen, weil Habsburg auch nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Dem Kaiserenkel war vom Magistratischen Bezirksamt für Wien Landstraße nur eine Geldstrafe von 70 Euro aufgebrummt worden. Auch diese muss er aber nun nicht zahlen, weil nach Ansicht der Richter Kronen eben nicht in Euro umgerechnet werden können.
Müllhalde oder Anpassung?
Doch Habsburg stört auch die formale Verurteilung an sich. Das Adelsaufhebungsgesetz, so meint er, gehöre auf die „Müllhalde der Geschichte“. Befürworter seiner Ansicht argumentieren damit, dass etwa in Deutschland die Adelsbezeichnungen als Teil des bürgerlichen Namens geführt werden dürfen. Andere betonen wiederum, dass in einer Republik niemand Vorrechte haben solle, auch nicht beim Namen. Nur brauche es auch aus rechtsstaatlichen Gründen eine sinnvolle Sanktionsmöglichkeit in Eurobeträgen.
Die kreativste Idee, um in Österreich als Prinz gelten zu dürfen, hatte übrigens der gebürtige Österreicher Max SchaumburgLippe. Er wollte sich nach einer Adoption durch eine echte Prinzessin auch hierzulande als „Prinzessin“eintragen lassen, weil das ja der Name seiner Mutter sei. Gleich darauf sollte eine Richtigstellung des Namens auf „Prinz“erfolgen. Mit dieser Idee kam der Mann aber vor den österreichischen Behörden nicht durch. Inzwischen ist Schaumburg-Lippe jedoch ohnedies Deutscher – und kann damit seine Prinzenrolle ganz ausfüllen.