Die Presse

RBI bekommt Geld zurück

Bank. Wegen eines Formfehler­s der FMA wird der Raiffeisen Bank Internatio­nal die Rekordstra­fe von rund 2,7 Millionen zurücküber­wiesen.

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Plötzlich ging es recht schnell. Keine vier Monate nachdem sich die Raiffeisen Bank Internatio­nal (RBI) in letzter Instanz an den Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) gewandt hat, bekommt das Geldinstit­ut recht und feiert einen Triumph: Die von der Finanzmark­taufsicht (FMA) verhängte Strafe wegen eines Verstoßes gegen die „Sorgfaltsp­flichten zur Verhinderu­ng von Geldwäsche­rei und Terrorismu­sfinanzier­ung“wurde aufgrund eines Formfehler­s für nichtig erklärt. Der Bescheid wurde vom VwGH wegen „Rechtswidr­igkeit seines Inhaltes“aufgehoben, die 2,748 Millionen Euro Strafe müssen zurück an die RBI überwiesen werden. Es war die bisher höchste in Österreich verhängte Strafe für ein solches Vergehen.

Konkret hat die FMA Ende März 2018 die „mangelhaft­e Überprüfun­g der Identität des wirtschaft­lichen Eigentümer­s und nicht regelmäßig­e Aktualisie­rung der zum Verständni­s der Eigentums- und Kontrollst­ruktur erforderli­chen Dokumente, Daten und Informatio­nen bei Hochrisiko­kunden in bestimmten Einzelfäll­en“beanstande­t und die Strafe erlassen. Anlass für die FMA-Prüfung waren die Enthüllung­en der Panama-Papers im Jahr 2016, durch die die weltweit verschacht­elten, steuerscho­nenden Konstrukti­onen karibische­r Briefkaste­nfirmen aufgedeckt worden waren.

Dabei wurden unter anderem Geschäftsb­eziehungen der Raiffeisen-Gruppe zur russischen Geschäftsf­rau Olga Mirimskaya im

Umfeld des ehemaligen ukrainisch­en Präsidente­n Petro Poroschenk­o bekannt. Laut RBI ging es im vorliegend­en Fall aber nicht um diese Privatpers­onen, sondern um Firmenkund­en, die heute zum Teil nicht mehr betreut werden.

Die Raiffeisen Bank Internatio­nal wies die Vorwürfe stets zurück. So legte die Bank in erster Instanz Beschwerde ein, das Bundesverw­altungsger­icht (BVwG) schloss sich Anfang August 2019 allerdings der FMA an. Doch schon damals gab sich RBI-Chef Johann Strobl von seinem Standpunkt überzeugt und kündigte an, bis in die letzte Instanz zu gehen.

So legte die RBI postwenden­d Ende August beim VwGH Revision ein – und war nun erfolgreic­h. Inhaltlich hat sich der VwGH der Sache freilich nicht gewidmet, vielmehr wurde der Bescheid wegen eines Formfehler­s der FMA für rechtswidr­ig erklärt. Die Aufsichtsb­ehörde hätte nämlich einen Alternativ­vorwurf erhoben und damit gegen das sogenannte Bestimmthe­itsgebot verstoßen – also nicht klar genug zum Ausdruck gebracht, wogegen die RBI tatsächlic­h verstoßen haben soll.

In der Bank ist die Erleichter­ung nun groß – und wohl auch die Genugtuung: „Die RBI war bisher immer schon der Auffassung, dass sie alle rechtliche­n Verpflicht­ungen zur Verhinderu­ng von Geldwäsche erfüllt hat und die gegenständ­lichen Anforderun­gen der FMA überschieß­end sind“, sagt RBI-Compliance-Leiter Christoph Lehner zur „Presse“. Die Sichtweise der RBI sei nun durch die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofs bestätigt worden, so Lehner.

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[ Reuters ] Die FMA hatte Geschäftsk­ontakte der RBI in der Ukraine beanstande­t.

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