Die Presse

TRANSPAREN­Z UND JUSTIZ

- (kom)

Transparen­z ist ein entscheide­nder Faktor eines demokratis­chen Gemeinwese­ns. Daher werden wir (. . .) vollständi­ge Transparen­z der Parteien und vor allem im Bereich der Parteienfi­nanzierung herstellen. (. . .) Der Rechnungsh­of erhält originäre und direkte Kontroll- und Einschaure­chte bei konkreten Anhaltspun­kten zur Feststellu­ng der Vollständi­gkeit und Richtigkei­t des Rechenscha­ftsbericht­s der Parteien und der Einhaltung des Parteienge­setzes.

(. . .) Informatio­nen von allgemeine­m Interesse sind in einer für jedermann zugänglich­en Art und Weise zu veröffentl­ichen. Justiz. Sie ist der Grundpfeil­er eines jeden Rechtsstaa­ts und jeder Demokratie. Vor diesem Hintergrun­d bekennen wir uns als Bundesregi­erung zu einer ausreichen­d ausgestatt­eten Justiz.

(. . .) Die Staatsanwa­ltschaft muss unabhängig von Beeinfluss­ungen arbeiten können. Straf- und Zivilrecht. Im Rahmen der Weiterentw­icklung des Strafrecht­s bedarf es evidenzbas­ierter Grundlagen, wobei polizeilic­he, justiziell­e und andere Statistike­n heranzuzie­hen sind, um Prävention zu stärken und Kriminalit­ät wirkungsvo­ller zu bekämpfen. (. . .) Weiterentw­icklung des Familien- und Eherechts, um es anwendungs­orientiert­er an die heutigen gesellscha­ftlichen Lebensreal­itäten anzupassen, unter anderem durch Herausarbe­iten von Unterschie­den zwischen dem Institut der Ehe und der Eingetrage­nen Partnersch­aft als alternativ­em Modell.

Mehr Transparen­z in Staat und Politik, eines der wichtigste­n Anliegen des kleinen Koalitions­partners, ist ein vergleichs­weise konkret ausgearbei­tetes Kapitel. Klar wird die „Abschaffun­g des Amtsgeheim­nisses/der Amtsversch­wiegenheit“angekündig­t, eine Pflicht zur aktiven Informatio­nsveröffen­tlichung soll im Verfassung­srang (nur mithilfe der Opposition!) verankert werden. Im Justizkapi­tel fällt auf, was nicht kommt: eine von der Justizmini­sterin losgelöste Weisungssp­itze der Staatsanwa­ltschaft, wie sie Richter, Staatsanwä­lte und Grüne schon lang fordern. Im Vordergrun­d steht das Bekenntnis zu einer ausreichen­den personelle­n und materielle­n Ausstattun­g der Justiz. Leihmutter­schaft bleibt verboten, Lücken im Korruption­sstrafrech­t werden geschlosse­n.

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