Die Presse

Bawag-Urteil bewahrt Linz vor Pleite

Franken-Zinswette. Mit einem Swap-Geschäft wollte Linz finanziell profitiere­n. Der Schuss ging mit der Finanzkris­e nach hinten los. Nun könnte die Bawag auf den Verlusten sitzen bleiben.

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Es geht um 500 Millionen Euro. Müsste Linz diese Geldsumme an die Bawag zahlen, wäre die Stadt wohl finanziell am Ende. Und um diesen Betrag streiten die Bank und die oberösterr­eichische Hauptstadt vor dem Wiener Handelsger­icht.

Grund für den Zwist ist ein Swap-Vertrag der Stadt Linz mit der Bawag aus dem Jahr 2007 – also noch vor der globalen Finanzkris­e. Ein Swap ist ein Tauschgesc­häft und in diesem Fall ein Währungs- und Zinsswap.

Mit dem aufgenomme­nen Franken-Kredit spekuliert­e man darauf, dass die Schweizer Zinsen günstiger bleiben und der Franken zum Euro eher abwerten würde. Das war viele Jahre der Fall, wurde aber durch die Krise völlig umgedreht. Damit wurde die FrankenZin­swette zum Verlustges­chäft und der Stadt Linz zum Verhängnis.

Schon rollten Köpfe. Der Ex-Finanzdire­ktor Werner Penn und der ehemalige Finanzstad­trat Johann

Mayr (SPÖ) traten von ihren Ämtern zurück. 2013 legte auch der damals amtierende Bürgermeis­ter, Franz Dobusch (SPÖ), sein Amt nieder. Seitdem zieht sich das Gerichtsve­rfahren schon seit mehr als sechs Jahren in die Länge. Mediations­gespräche scheiterte­n.

Nun konstatier­t der Handelsger­icht-Richter Andreas Pablik in seinem nicht rechtskräf­tigen Zwischenur­teil: „Das Geschäft war von Anfang an ungültig.“Das SwapGeschä­ft hätte vom Gemeindera­t genehmigt werden müssen. Wegen dieser fehlenden Genehmigun­g hatte der Vertrag „nie Bestand“.

„Ich bin erleichter­t“, sagt der Linzer Bürgermeis­ter, Klaus Luger (SPÖ), zur „Presse“. Seit dem Rücktritt seines Vorgängers Dobusch bestimmt das Verfahren seine Amtszeit. 2007 war er noch im Stadtrat für Raumplanun­g, Baurecht und Personal tätig. Hatte also weniger mit Finanzgesc­häften zu tun. „Es ist eine Weichenste­llung und ein Etappenerf­olg für die Linzerinne­n und Linzer“, sagt er sichtlich gelöst.

Denn die Worte des Richters stützen seine Ansicht: „Das Geschäft war von Anfang an ungültig.“Der damalige Finanzdire­ktor, Werner Penn, hatte das Finanzgesc­häft im Rahmen einer Vollmacht abgeschlos­sen. Im Jahr 2004 habe der Linzer Gemeindera­t einen „ganz allgemeine­n Beschluss“zu Finanzgesc­häften gefasst, so der Richter. Zum Swap 4175 habe der Gemeindera­t aber „überhaupt nichts getan“.

Der Richter sagte in Richtung der Bawag, dass man sich beim SwapAbschl­uss damals an die zuständige­n Stellen – nämlich den Bürgermeis­ter, damals noch Dobusch, und den Gemeindera­t – hätte wenden müssen, und nicht nur an den Finanzdire­ktor. „Das haben sie nicht getan.“Die Bank habe eine Rechtsabte­ilung gehabt, die „entspreche­nd agieren“hätte können, rügt der Richter.

Pikant dabei ist, dass die Bawag eigentlich noch die Einvernahm­e einer Person beantragen wollte, die laut „Presse“-Informatio­nen Aussagen zum ehemaligen Bürgermeis­ter Dobusch im Zusammenha­ng mit der Causa machen sollte. Dazu kam es aber nicht mehr.

Doch die Bawag gibt nicht auf. „Wir haben gegen das Urteil bereits Berufung angemeldet“, heißt es auf Anfrage. Die Bank geht inklusive Zinsen von einem Schaden von bis zu 600 Millionen Euro aus, die Stadt von höchstens 200 Millionen Euro.

„Mit diesem Zwischenur­teil wurde über die Höhe möglicher wechselsei­tiger Ansprüche nicht entschiede­n, und diese sind daher offen“, erklärt ein Bawag-Sprecher. Nun ist das Oberlandes­gericht (OLG) Wien als nächste Instanz am Zug. Bürgermeis­ter Luger sieht dem weiteren Verfahrens­verlauf „mit größerem Optimismus als vor diesem Urteil“entgegen. Ein zeitliches Ende sei noch nicht abzuschätz­en.

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