Verfassung: Zurück an den Absender
Regierung. Nach einem Gastspiel bei der Justiz kehrt der Verfassungsdienst wieder ins Bundeskanzleramt zurück. Und diese Entscheidung kommt nicht von ungefähr.
Manch einer wertete es als positives Symbol, dass der Verfassungsdienst sich während der türkis-blauen Regierung in der Wiener Wickenburggasse ansiedelte. Wohnte dort doch einst Hans Kelsen, der als Schöpfer der österreichischen Verfassung gilt. Andere warnten schon damals davor, dass die Verlegung des zuvor im Kanzleramt angesiedelten Verfassungsdienstes in ein Außengebäude des Justizministeriums problematisch sei. Künftig wird wieder das Kanzleramt für die Verfassungsagenden zuständig. Aber ist das gut so?
Der Verfassungsdienst bereitet nicht nur Änderungen im Verfassungsrecht vor. Er kann auch Gesetzesentwürfe aller Ministerien vorab auf mögliche Verstöße gegen die Verfassung prüfen. Wird ein Gesetz beim Verfassungsgerichtshof angefochten, vertritt der Verfassungsdienst dort die Republik.
Traditionell war diese wichtige Stelle direkt dem Kanzleramt untergeordnet. Dass der Verfassungsdienst ins Justizministerium übersiedelte, war als Aufwertung für Josef Moser gedacht. Als Finanzminister brachte Kanzler Sebastian Kurz den von einigen ÖVP-Landeschefs kritisch beäugten Reformer nicht durch. Und so erfand man Ende 2017 kurzerhand ein Ministerium, dass neben der Justiz auch für Reformen, Deregulierung und die Verfassung zuständig ist.
Große Reformen konnte Moser in seinen eineinhalb Jahren im Amt trotzdem nicht durchsetzen. Und sein Nachfolger, Clemens Jabloner, machte als Übergangsminister deutlich, dass er von der gewählten Konstruktion wenig hält. „Gerade die Aufgaben des Verfassungsdienstes im Bereich der Verfassungspolitik – Änderung der Kompetenzverteilung etc. – sind nur aussichtsreich, wenn sie von der besonderen politischen Autorität der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers getragen werden“, schrieb Jabloner in seinem Wahrnehmungsbericht.
Und so kehrt der Verfassungsdienst nun wieder ins Kanzleramt zurück. Sollte etwa für die Einführung der Sicherheitshaft eine verfassungsrechtliche Änderung nötig sein, würde dies nun unter der Ägide von Sebastian Kurz und nicht unter der grünen Justizministerin Alma Zadic´ erfolgen. Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak hatte deswegen die Grünen kritisiert, weil deren Klubobfrau, Sigrid Maurer, zuvor noch erklärt hatte, Zadic´ würde auf die Verfassung aufpassen. Die neue Justizministerin selbst wollte den Verlust der Verfassungsagenden bisher nicht kommentieren.
Eine Neuigkeit gibt es aus dem Landwirtschaftsministerium. Der 38-jährige Salzburger Gernot Maier wird dort Generalsekretär. Er fungierte in der Vergangenheit als Kabinettschef von Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Die Möglichkeit von Generalsekretären behält die neue Regierung bei. Allerdings sollen Generalsekretäre nicht mehr Beamte (und damit unkündbar) werden können.